Vogewosi erhöht Parkplatzgebühren – politische Diskussion um Mietpreisbremse
Mieterinnen und Mieter der Vogewosi müssen für ihre Garagen- und Einstellplätze deutlich mehr bezahlen. Gleichzeitig sorgt die Preisanhebung für politische Auseinandersetzungen und rechtliche Fragen rund um die Mietpreisbremse.
Die Erhöhung der Parkplatzgebühren wurde an einem Mittwoch bekannt gegeben – an jenem Tag, an dem erstmals die bundesweite Mietpreisbremse in Kraft trat. Die Vermietung der Garagenplätze der Vogewosi bleibt von diesem Gesetz unberührt.
Deutliche Aufschläge bis 2027
Ein Garagenstellplatz in einer Vogewosi-Anlage kostete im Jahr 2023 monatlich 30 Euro und zuletzt 37,10 Euro. Ab Juli steigt der Betrag auf 50 Euro pro Monat, im Juli 2027 soll er um weitere zehn Euro auf 60 Euro erhöht werden. Damit verdoppelt sich der Monatsbetrag für einen Garagenplatz von 30 Euro im Jahr 2023 auf 60 Euro im Jahr 2027.
Insgesamt bedeutet die Anpassung für Mieterinnen und Mieter eine Mehrbelastung von 13 Euro pro Monat beziehungsweise 156 Euro pro Jahr für einen Parkplatz. Ab 2028 will die Vogewosi die Garagenpreise nach eigenen Angaben wieder gemäß Indexierung anpassen.
SPÖ spricht von „unfairem Trick“
Die SPÖ stellt die Frage, ob mit der Erhöhung der Parkplatzgebühren die Mietpreisbremse unterlaufen werden soll. SPÖ-Chef Mario Leiter kritisiert, dass aus seiner Sicht auf der einen Seite entlastet und auf der anderen Seite Nebengebühren erhöht werden, und bezeichnet das Vorgehen in einem Zitat als „unfairen Trick“.
Laut Leiter haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die Garagenplätze der Vogewosi anmieten, bei der SPÖ gemeldet. Er verweist auf Fälle, in denen Menschen mit Beeinträchtigung einen Garagenplatz mieten und für Angehörige einen zweiten benötigen. Für diese Personen seien die Preiserhöhungen nach seinen Angaben eine große Belastung.
Die SPÖ hat am Mittwoch eine Anfrage im Vorarlberger Landtag eingebracht, gerichtet an Wohnbaulandesrat Marco Tittler (ÖVP). Sie möchte wissen, ob das Vorgehen der Vogewosi bei den Parkplatzgebühren gerechtfertigt ist, wie die Rechtslage für soziale Wohnbauträger einzuschätzen ist und ob Kosten, mit denen Preiserhöhungen begründet werden, offengelegt werden müssen. Leiter erklärt, die Landesregierung könne sich in dieser Frage nicht wegducken. Auf Bundesebene setze die Regierung laut seiner Darstellung alles daran, mit Mietpreisdeckel und Spritpreisbremse die Bevölkerung zu entlasten, gleichzeitig scheine man in Vorarlberg diese Entlastungen durch Umwege aushebeln zu wollen.
Vogewosi-Chef weist Kritik zurück
Vogewosi-Geschäftsführer Hans Peter Lorenz weist den Vorwurf entschieden zurück, mit der Preiserhöhung die Mietpreisbremse umgehen zu wollen. Dieser sei nicht berechtigt. Garagen und Einstellplätze hätten mit der Wohnung unmittelbar nichts zu tun, so Lorenz. Sie unterlägen aus seiner Sicht nicht dem Mietrechtsgesetz und könnten zu angemessenen Kosten vermietet werden.
Zur Begründung der höheren Entgelte verweist er auf gestiegene Baukosten, die in den vergangenen 15 Jahren stärker zugenommen hätten als der Verbraucherpreisindex. Bei größeren Sanierungen nennt er unter anderem Anforderungen an E-Mobilität, Brandschutz und Notbeleuchtung. Garagensanierungen in der jüngeren Vergangenheit hätten gezeigt, dass höhere Entgelte nötig seien, um Sanierungskosten langfristig abdecken zu können. Zu den größten Kostenposten bei Garagenanlagen zählen nach seinen Angaben Garagentore und undichte Stellen an den Decken.
Lorenz sagt, einige Garagenanlagen der Vogewosi seien bereits in die Jahre gekommen. Die Bereitstellung von E-Mobilität bezeichnet er als großen Kostenbereich. Bewohnerinnen und Bewohner würden wiederholt auf Elektromobilität umstellen, während in manchen Garagen noch keine Anschlüsse vorhanden seien. Die Herstellung der notwendigen Leistungskapazität für E-Mobilität koste viel Geld, die Vogewosi müsse entsprechende Mittel haben, um diese Kosten bestreiten zu können. Insgesamt biete das Unternehmen nach seinen Worten deutlich günstigere Preise als der private Markt.
Den Unmut über die Preiserhöhungen kann Lorenz nach eigener Aussage nachvollziehen, da die Anhebung in relativ großen Schritten erfolge. Seiner Ansicht nach wäre die Unruhe jedoch gleich groß gewesen, wenn die Erhöhungen über mehrere Jahre in kleineren Schritten erfolgt wären.
Arbeiterkammer sieht Trennung von Miete und Parkplatz
Die Arbeiterkammer hat von der Preiserhöhung erfahren, es seien einzelne Anfragen dazu eingegangen. Sie vertritt die Ansicht, dass die Parkplatzgebühr getrennt von der Mietpreisbremse zu sehen ist. Nach Angaben der Arbeiterkammer werden die Parkplätze isoliert vermietet, es gibt einen eigenen, von der Mietwohnung losgelösten Vertrag. Erhöhungen der Parkplatzgebühren seien abseits der Indexanpassung möglich.
Die Arbeiterkammer bezeichnet die Vogewosi als generell seriöse Gesellschaft. Sie verweist darauf, dass die Vogewosi dem Kostendeckungsprinzip unterliegt.
Hintergrund: Mietpreisbremse für Wohnungen
Mit dem ersten April kommen für bestimmte Wohnungen Mieterhöhungen. Für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen gilt ein bundesweit festgelegter Mietpreisdeckel. Die Mieten dieser Wohnungen dürfen um maximal ein Prozent steigen, im kommenden Jahr ist die Erhöhung auf zwei Prozent begrenzt. Ab April 2028 sind Mietanpassungen weitgehend an die Inflation geknüpft, solange diese nicht den Wert von drei Prozent übersteigt.
Die Garagenplätze der Vogewosi sind von diesem Gesetz zur Mietpreisbremse nicht erfasst.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








