Vorarlberg setzt 16,5 Mio. Euro aus Rücklagen ein: Wohnbauförderung erfordert mehr Budget als geplant
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Vorarlberg stockt Budget für Wohnbauförderung aus Rücklagen auf

Die Vorarlberger Landesregierung rechnet im Bereich der Wohnbauförderung mit einem höheren Finanzierungsbedarf als ursprünglich vorgesehen. Für heuer werden nach aktuellen Berechnungen 16,5 Millionen Euro mehr benötigt, als im Budget eingeplant war.

Die zusätzlichen 16,5 Millionen Euro sollen aus den Rücklagen des Landes Vorarlberg bereitgestellt werden. ÖVP und FPÖ haben die Aufstockung der Mittel in einer Regierungssitzung in dieser Woche beschlossen.

Mehrbedarf bei Darlehen für Neubau und Sanierung

Für Darlehen an private Haushalte im Neubau-Bereich sind derzeit 55,5 Millionen Euro im Landesvoranschlag ausgewiesen. Im Bereich der Sanierung stehen aktuell 24,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Im laufenden Jahr wurden bislang 32,3 Millionen Euro an Wohnbauförderung im Neubau-Bereich ausbezahlt. Für Sanierungen flossen bisher 11,7 Millionen Euro.

Die Wohnbauförderungs-Richtlinie wurde Mitte des Jahres 2025 geändert. Die Landesregierung spricht in diesem Zusammenhang von einem spürbaren Nachfrage-Effekt.

Förderhöhe, Laufzeiten und Kriterien

Derzeit ist die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg mit 100.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt. Vor der Änderung der Richtlinie lag der Höchstbetrag bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach den Kriterien der jeweiligen Richtlinie.

Zu diesen Kriterien zählen unter anderem ökologische Eckpunkte. Die Kreditlaufzeit der geförderten Wohnbaukredite beträgt laut aktueller Richtlinie 35 Jahre.

Antragseingang und Abwicklung

Seit Beginn des Jahres 2025 bis zum 15. April sind im Bereich privater Neubau 951 Anträge auf Wohnbauförderung beim Land Vorarlberg eingelangt. Davon wurden 823 Anträge bewilligt und 25 abgelehnt. Bei 103 Anträgen müssen noch Unterlagen nachgereicht werden.

Im Bereich der Sanierung wurden seit 2025 alle 900 Anträge vorläufig oder endgültig zugesichert.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung des ersten Teilbetrags vergehen in der Regel rund fünf Monate. Diese Dauer hängt unter anderem davon ab, ob der Antrag vollständig ist, ob das Pfandrecht im Grundbuch sichergestellt ist und ob die Baubewilligung vorliegt.

Nach Abschluss des Baus wird ein zweiter Teilbetrag ausbezahlt. Laut Landesangaben erfolgt diese zweite Auszahlung nach rund vier Monaten. Begründet wird diese Frist mit der Bearbeitungsdauer und dem Abbau von Überhängen.

Budgetäre Engpässe möglich

Das Land Vorarlberg weist darauf hin, dass der Auszahlungszeitpunkt der Wohnbauförderungsmittel nicht genau vorhergesagt werden kann. Kommt es zu einer Häufung von Auszahlungen, kann es zu budgetären Engpässen kommen.

Die Landesregierung erklärt, die aktuelle Entwicklung bei der Wohnbauförderung sei nach ihrer Darstellung nicht vorhersehbar gewesen und daher nicht budgetiert worden.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.