Was zu tun ist: Pflichtversicherung für zahlreiche Ukrainer in Wien abgelaufen


Am Dienstag, den 4. März, ist die Pflichtversicherung für Tausende von Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in Wien abgelaufen. Diese Regelung, die ursprünglich am 24. Februar 2022 von der Bundesregierung erlassen wurde, wurde von der letzten Regierung nicht verlängert. Betroffene haben nun bis zum 16. April Zeit, um sich um eine neue Krankenversicherung zu kümmern, sodass sie weiterhin Anspruch auf medizinische Leistungen haben.

WIEN. Fast ein Jahr nach der Verordnung, welche die Ukraine-Vertriebene in die Pflichtversicherung aufnahm, stehen nun viele vor einem ernsthaften Problem. Laut der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) betrifft dies tausende Menschen in Wien. In einem offiziellen Schreiben erläutert die ÖGK die aktuellen Gegebenheiten:

„Ukraine-Vertriebene, die ihren Wohnsitz im Inland haben und nicht schon nach anderer gesetzlicher Vorschrift in der Krankenversicherung versichert waren, wurden per Verordnung der Bundesregierung vom 24.02.2022 in die Pflichtversicherung aufgenommen (Ziffer 21, Einbeziehung § 9 ASVG). Diese Verordnung läuft aus und wird nicht verlängert.“

Durch das Auslaufen der Regelung verlieren betroffene Personen, einschließlich Kinder, ihren Anspruch auf essentielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, darunter ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte sowie Medikamente und Heilmittel.

Damit Betroffene weiterhin Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, gibt es laut ÖGK eine Toleranzfrist von sechs Wochen und unterschiedliche Möglichkeiten, sich versichern zu lassen. (Symbolbild) | Foto: Weingartner-Foto / picturedesk.com

Um den Betroffenen zu helfen, hat die ÖGK eine Toleranzfrist von sechs Wochen eingerichtet. Während dieser Zeit, die bis zum 16. April gilt, können sich die Betroffenen selbst versichern, bei jemandem mitversichert werden oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Diese Optionen sind entscheidend, um den Verlust ihrer medizinischen Ansprüche zu vermeiden.

Wer ist betroffen?

Von dieser Änderung betroffen sind alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die nicht über die Grundversorgung abgesichert sind und nicht beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos gemeldet sind. Ohne diese Absicherung verlieren sie sofort ihren Anspruch auf medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte sowie auf Medikamente und Heilmittel.

Für detaillierte Informationen über die aktuelle Situation und die Handlungsmöglichkeiten für Betroffene, sowohl in deutscher als auch in ukrainischer Sprache, findest du hier im Schreiben der ÖGK.

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