Wien: Ein Drittel der Verkehrsunfälle mit Fußgängern auf mangelnde Sicht zurückzuführen


Eine Erhebung des VCÖ zeigt, dass im vergangenen Jahr etwa ein Drittel aller Fußgängerunfälle in Wien bei Dämmerung oder Dunkelheit geschah. Fast 50 Prozent dieser Unfälle ereigneten sich auf Zebrastreifen. Daher werden verschiedene Maßnahmen gefordert.

WIEN. Im Dezember sind die Tage sehr kurz, und in Wien wird es bereits gegen 16 Uhr dunkel. Das Zusammenspiel von schlechter Sicht und unaufmerksamen Autofahrern hat negative Auswirkungen auf die Verkehrsunfallstatistik. Eine aktuelle Analyse der Mobilitätsorganisation VCÖ zeigt, dass ein Drittel aller Verkehrsunfälle im Vorjahr, bei denen Fußgängerinnen und Fußgänger betroffen waren, bei Dämmerung oder Dunkelheit passiert ist. Diese Analyse basiert auf Daten von Statistik Austria.

Im Jahr 2023 verletzten sich insgesamt 1.061 Passantinnen und Passanten, 319 davon wurden bei schlechten Sichtverhältnissen angefahren. Laut VCÖ-Analyse wurden 61 schwer verletzt und zwei Personen erlagen unmittelbar ihren Verletzungen.

Unfallhäufigkeit an Zebrastreifen

Besonders alarmierend ist die hohe Zahl an Unfällen, die sich direkt am Zebrastreifen ereigneten. Nahezu die Hälfte der Verkehrsunfälle bei Dämmerung oder Dunkelheit geschah auf einem Schutzweg, im Dezember waren es sogar 60 Prozent. „Insgesamt wurden 146 Fußgängerinnen und Fußgänger auf einem Schutzweg angefahren. Das verdeutlicht, dass es hier verstärkte Maßnahmen benötigt, um die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer – insbesondere Kinder und ältere Menschen – besser zu schützen“, erklärt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky.

Die Gesamtzahl der verunfallten Passantinnen und Passanten betrug im Jahr 2023 1.061, 319 davon wurden bei schlechter Sicht angefahren. (Symbolbild) | Foto: Berufsrettung Wien

Um Unfälle zu vermeiden, erinnert die Organisation an §20 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Der Lenker eines Fahrzeugs hat die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.“ Autofahrern wird geraten, bei Dunkelheit und Dämmerung langsamer und aufmerksamer zu fahren, insbesondere vor Schutzwegen, wo „Fuß vom Gas“ gilt.

Auch Fußgängerinnen und Fußgänger werden vom VCÖ daran erinnert, auf den Verkehr zu achten. Dies bedeutet konkret: Abwarten, ob das herannahende Auto langsamer wird und stehen bleibt, was für die eigene Sicherheit entscheidend ist. Dennoch benötigen ältere Menschen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen oft länger, um eine Straße zu überqueren. Ein Auto, das zuvor nicht sichtbar war, kann sich bei hoher Geschwindigkeit nähern, während die Person bereits auf dem Schutzweg steht.

Gestiegene Forderungen nach Maßnahmen

„Deshalb sind in Wohngebieten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h anstelle von 50 km/h entscheidend. Die Kontrolle der Einhaltung von Tempolimits muss intensiviert werden“, erläutert Jaschinsky. Außerdem wird die Verbesserung der Sichtverhältnisse an Schutzwegen gefordert, damit Lenkende die Sicht auf überquerende Personen nicht behindert wird.

Kindern müsse auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt, das sichere und ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden, betont der VCÖ.(Symbolfoto) | Foto: KFV

Eine konkrete Maßnahme, die der VCÖ von den Verantwortlichen einfordert, ist die Erhöhung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Meter. Bei Kindern gilt eine Sonderregelung, da sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Rund 10 Prozent der Fußgängerinnen und Fußgänger, die im Vorjahr bei Dämmerung oder Dunkelheit in Verkehrsunfälle verwickelt waren, waren Kinder (31). Das Fahrverhalten muss in diesen Fällen besonders angepasst werden.

Zusätzlich gilt für Kinder seit 30 Jahren die Regelung des „unsichtbaren Schutzweges“. Auch dort, wo kein Zebrastreifen vorhanden ist, müssen Kindern sichere und ungehinderte Überquerungsmöglichkeiten geboten werden, so der VCÖ. „Verkehrsplanung kann Kinder vor Fehlern Erwachsener im Straßenverkehr schützen, indem in den Bezirken verstärkt Verkehrsberuhigung und 30 km/h statt 50 km/h eingeführt wird“, weist Jaschinsky hin. Der Anhalteweg – das heißt Reaktionsweg plus Bremsweg – ist bei 30 km/h um die Hälfte kürzer als bei 50 km/h.

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