Wien: Neue Regeln für kostenpflichtige Angebote in städtischen Kindergärten
In den städtischen Kindergärten und Horten in Wien gelten seit Februar 2026 neue Vorgaben für externe Angebote. Kostenpflichtige Programme innerhalb der Einrichtungen sind laut Stadt weitgehend gestrichen worden.
Die Stadt Wien verweist bei den Änderungen auf rechtliche Gründe. In einer Anfragebeantwortung wird zudem festgehalten, dass die Entscheidung auch getroffen wurde, um die Bildungsgerechtigkeit zu fördern und allen Kindern unabhängig vom Familieneinkommen die Teilhabe an Angeboten im Kindergarten zu ermöglichen.
Einschränkungen für externe kostenpflichtige Angebote
Laut der zuständigen MA-10-Sprecherin gibt es seit Februar 2026 Einschränkungen bei der Buchung kostenpflichtiger Angebote externer Anbieterinnen und Anbieter an Kindergarten- und Hortstandorten der Stadt. Seither sollen ausschließlich kostenlose, pädagogisch wertvolle Bildungsangebote gebucht werden.
Nach Angaben der MA 10 können Standortleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen rechtlich nicht autonom agieren. Sie können daher keine Vereinbarungen oder Verträge mit externen Anbietern eingehen.
Einem Kindergartenstandort wurden als Gründe für Änderungen bei Angeboten Kosten und Kinderschutz genannt. Der Darstellung eines Elternteils zufolge betreffen die neuen Regeln auch Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kindergartens, weil diese im Vergleich zu anderen Standorten als unfair bezeichnet worden seien.
Gemeinschaftskassa nicht vorgesehen
Eltern wurde mitgeteilt, dass es nicht möglich sei, eine Gemeinschaftskassa im Kindergarten einzurichten. Unter einer solchen Gemeinschaftskassa wird ein Finanztopf verstanden, in den mehrere Eltern einzahlen, um bei Bedarf Familien bei der Bezahlung kostenpflichtigen Programms zu unterstützen.
Die MA 10 bestätigt, dass es in den Wiener städtischen Kindergärten keine Gemeinschaftskasse gibt. Begründet wird dies damit, dass die derzeit buchbaren Veranstaltungen kostenfrei sind.
Unterschiedliche Praxis bei Fotografen
Dem Bericht zufolge liegen Informationen vor, wonach an einem Standort ein Zauberer nicht mehr kommen darf und an einem anderen Standort ein Fotografentermin nicht mehr möglich sein soll. Gleichzeitig teilt die MA 10 mit, dass Fotografen von der neuen Regelung nicht betroffen seien, da diese nicht über den Kindergarten selbst, sondern über den Elternzirkel organisiert würden.
In einem Elternchat war zuvor die Frage gestellt worden, ob ein Fotograf wie geplant kommen könne, nachdem angekündigt worden war, dass es künftig kein kostenpflichtiges Programm mehr geben solle.
Kostenlose Angebote und Ausflüge außerhalb des Standorts
Kostenlose Programme können weiterhin genutzt werden. Genannt werden etwa „Die tägliche Bewegungseinheit“ sowie der „Müllkasperl der MA 48“. Diese Angebote können weiterhin direkt am Standort stattfinden.
Laut Darstellung können kostenpflichtige externe Angebote außerhalb des Kindergartenstandorts wie Besuche in Theatern oder Museen weiterhin in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dafür genügend Personal zur Verfügung steht.
Reaktionen von Eltern
Eltern berichten von Verwirrung und Unverständnis über die neuen Regelungen. Ein Elternteil äußert, die Kinder hätten nichts davon, wenn sie nur im Kindergarten bleiben müssten.
Ein weiteres Elternteil wird mit den Worten zitiert, ihm gefalle die Entwicklung nicht und er frage sich, was sich die Stadt dabei denke. Die beschriebenen Regelungen sollen nicht nur einen einzelnen Kindergarten, sondern alle städtischen Einrichtungen betreffen.








