Wien verschärft Kontrollen von Altbauten: Beanstandungen und Lösungsansätze in der Übersicht
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Wien weitet Kontrollen von Altbauten aus

In Wien werden Altbauten seit einiger Zeit verstärkt von der Behörde kontrolliert. Die Gruppe Sofortmaßnahmen überprüft gemeinsam mit der Baupolizei den Zustand der Gebäude im Rahmen eigener Screenings.

Seit April 2023 wurden nach Angaben von Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) insgesamt 7.256 Gebäude besucht. Die Screenings wurden zunächst in 13 Wiener Bezirken gestartet, nun werden auch Penzing und Währing einbezogen.

Beanstandungen und Schwerpunkte der Kontrollen

Bei den Kontrollen wurden 1.940 Beanstandungen registriert. In einzelnen Häusern wurden teilweise mehrere Beanstandungen festgestellt. Ein Großteil der Auffälligkeiten war feuerpolizeilicher Natur.

Den Angaben zufolge entfielen 56 Prozent der festgestellten Auffälligkeiten auf feuerpolizeiliche Beanstandungen. Rund 39 Prozent betrafen bauliche Unzulänglichkeiten, etwa desolate Stiegenhäuser und desolate Stiegengeländer. Etwa vier Prozent der Beanstandungen entfielen auf sanitäre Mängel.

Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, nannte als häufigen Verstoß Mobiliar, das in Gängen abgestellt wurde. Nach seiner Darstellung kann hier oft eine Lösung erreicht werden, indem die Besitzer gebeten werden, die Gegenstände zu entfernen. In Häusern gelagerter Sperrmüll wird in diesem Zusammenhang als problematisch beschrieben.

Verfahren, Maßnahmen und rechtlicher Rahmen

Wird ein festgestellter Missstand nicht sofort beseitigt, kann ein Verfahren eingeleitet werden. Im Rahmen eines solchen Verfahrens sind Strafen möglich.

Die Screenings der Altbauten werden als eine von mehreren Maßnahmen der Stadt beschrieben, um den Bestand hinsichtlich Erscheinungsbild und Wohnqualität zu schützen. Zuvor hatte es Berichte über massive Missstände in einigen Altbauten gegeben, darunter dramatischer Überbelag und heftige Verschmutzungen. Nach Darstellung von Walter Hillerer hat ein schärferes Vorgehen dazu geführt, dass es kaum mehr sogenannte Problemhäuser gibt.

Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurden die Verpflichtungen zur Instandsetzung generell verschärft. Seit Inkrafttreten dieser Novelle wurde kein Abriss wegen wirtschaftlicher Abbruchreife mehr genehmigt. Künftig müssen für ältere Gebäude verpflichtende Bauwerksbücher geführt werden, in denen Instandhaltungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.