In Wien bieten zahlreiche Automaten und Automatenshops illegal Alkohol zum Verkauf an. Die Gründe für die Illegalität und die Maßnahmen des Marktamts, dagegen vorzugehen, wurden von MeinBezirk untersucht. Schätzungen zufolge sind etwa 40 Prozent der Automaten betroffen.
WIEN. Es ist 23 Uhr, die Supermärkte sind längst geschlossen, und die nächste Tankstelle ist zu Fuß nicht erreichbar. Du möchtest jedoch Alkohol für eine Wohnungsparty oder das Vorglühen vor einem Discobesuch kaufen. In solch einer Situation ist der Besuch eines Automaten oder Automatenshops oft die naheliegende Lösung, um Bier, Wein und mehr zu erwerben.
Für Erwachsenen stellt das kein Problem dar, doch für Minderjährige ist der Kauf von Alkohol einfacher, als man denken sollte. Laut § 114 Gewerbeordnung 1994 ist es untersagt, Alkohol an Jugendliche abzugeben, die ihn weder erwerben noch konsumieren dürfen. Es ist erforderlich, das Alter zu überprüfen, und zwar durch den Gewerbetreibenden oder eine im Betrieb tätige Person. Diese müssen einen amtlichen Lichtbildausweis oder eine spezielle Jugendkarte mit Lichtbild prüfen. Der Verkauf und Ausschank alkoholischer Getränke über Automaten ist jedoch grundsätzlich außerhalb der Betriebsräume verboten.
Bei der Definition von Betriebsräumen gibt es bereits Probleme, denn ein Betriebsraum ist der Ort, an dem verkauft wird. Viele Betreiber von Automatenshops akzeptieren diese Definition im Gespräch mit dem Wiener Marktamt jedoch nicht. Das Marktamt ist zuständig für die Kontrolle des Gewerbegesetzes sowie für über 300 weitere Gesetze.
Nicht vergleichbar mit Zigarettenautomaten
In Automatenshops kann die digitale Alterskontrolle nicht ausreichen, da ein Mitarbeiter direkt vor Ort überprüfen müsste, ob der Lichtbildausweis zu der jeweiligen Person passt und ob dieser Person Alkohol verkauft werden darf. Und seien wir ehrlich, Personal in Automatenshops ist in der Regel kaum anzutreffen. Zudem stellt sich die Frage, warum die Kontrolle nicht wie bei Zigarettenautomaten durchgeführt werden kann. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Gesetzgebungen: Für Zigarettenautomaten gilt das Tabakgesetz bzw. Nichtraucherschutzgesetz, während für Getränkeautomaten die Gewerbeordnung zuständig ist.
Bereits Mitte September berichtete MeinBezirk über diese Problematik. Im Sommer führte das Marktamt Kontrollen an mehr als 200 Automaten durch; dabei wurden 41 Beanstandungen festgestellt, 32 davon aufgrund des Verkaufs von Alkohol. Wochen später bleibt die Lage „unverändert schlecht“, wie Marktamt-Sprecher Alexander Hengl mitteilt. Seinen Schätzungen zufolge halten sich etwa 40 Prozent der Automaten nicht an das Alkoholverbot, und es besteht weiterhin Unklarheit darüber, was genau als „Betriebsraum“ definiert ist.
Legale Drogen in Automaten
Weitere Kontrollen sind geplant, und das Marktamt setzt sich aktiv gegen den Verkauf von Alkohol in Automatenshops ein. Dies gilt auch für den Verkauf von sogenannten LSA-Pillen, die Kapseln enthalten, die LSA aus Hawaiianischen Holzrosen gewinnen und eine psychoaktive Wirkung entfalten. Die rechtliche Situation erschwert jedoch die Kontrolle und Sicherstellung solcher Produkte – siehe unten.
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