In einem erschütternden Fall, der vor Gericht verhandelt wird, brachte die Staatsanwältin schwere Vorwürfe gegen die Angeklagte vor. Sie argumentierte, dass die Angeklagte mit Tötungsabsicht gehandelt habe: „Sie hat sie lebensgefährlich verletzt. Wäre die Frau nicht rasch notfallmedizinisch und richtig versorgt worden, wäre sie gestorben.“ Diese heftige Aussage steht in krassem Widerspruch zu den Aussagen der 29-jährigen Angeklagten, die betont, sie habe ihre Partnerin „niemals, niemals“ verletzen wollen. Laut ihrer Aussage habe sie lediglich versucht, ihre Partnerin nach einem Streit zu beruhigen und sei ihr in die Küche gefolgt, wo sie gerade ein Messer hielt, mit dem sie Kalbfleisch für ihren Hund zuschneiden wollte.
„Sie ist plötzlich zu mir gekommen, hat mich umarmt und ganz fest umklammert“, schilderte die Angeklagte. In diesem Moment wollte sie sich aus der Umklammerung befreien. „Ich habe nicht begriffen, dass ich das Messer in der Hand gehabt habe“, sagte sie weiter und begründete ihr Handeln, indem sie von einer panischen Reaktion während des Streits sprach. „Ich war total hysterisch und weinerlich“, fügte sie hinzu und betonte, dass sie sich der Ernsthaftigkeit der Situation nicht bewusst war. Nach den Stichen sei ihre Partnerin aus der Wohnung geflohen.
Die Staatsanwältin wies diese Behauptungen vehement zurück und nannte sie schlichtweg „lächerlich“. Sie schilderte, wie die verletzte Frau ins Stiegenhaus geflüchtet sei, um Hilfe bei einem Nachbarn zu holen. Dort sei sie zusammengebrochen und hätte das Bewusstsein verloren. Währenddessen habe die Angeklagte versucht, die Spuren der Tat zu beseitigen. „Sie hilft ihr nicht. Sie läuft ihr nicht nach. Sie säubert das Messer“, so die Staatsanwältin weiter.
Der Verteidiger der Angeklagten, Ernst Schillhammer, argumentierte hingegen, dass es kein klares Motiv oder einen geplanten Tatablauf gebe. Seiner Ansicht nach litten sowohl die Angeklagte als auch das Opfer unter den Folgen der Tat. In einem berührenden Moment wies er darauf hin, dass die verletzte Partnerin, die im Publikum saß, seiner Mandantin bereits verziehen habe. „Die weint nicht nur heute. Die weint seit Wochen, weil sie sie nicht sehen kann“, erklärte er und bestätigte, dass die beiden Frauen den Wunsch hegen, ein gemeinsames Leben fortzusetzen.
Bemerkenswert ist, dass die Schwerverletzte bei ihrer ersten polizeilichen Einvernahme im Krankenhaus zunächst angab, sie sei von Unbekannten niedergestochen worden. Dies änderte sich jedoch, als ein DNA-Gutachten beweiskräftig auf das Messer verwies, das sich in der Küche befand und auf dem Blut der Verletzten gefunden wurde. Ab diesem Zeitpunkt verweigerte das Opfer jegliche Aussagen, um ihre Lebensgefährtin nicht zu belasten. „Sie ist nach wie vor verliebt in sie. Sie sollen heiraten“, so die Staatsanwältin.
Die Angeklagte, die zuvor als Küchenhilfe gearbeitet hatte, äußerte den Wunsch, eine Therapie zu beginnen. Sie wolle Unterstützung bei der „Emotionsregulation“ und Hilfe bei ihren „Stressreaktionen auf Beziehungsebene“.
Die Verletzungen, die die Frau erlitten hatte, waren gravierend: Zwei 2 cm breite und eine 1 cm breite Verletzung mit Lufteinschlüssen im rechten hinteren Brustkorb führten zu einer Blut-Luft-Brustfüllung und Anzeichen eines beginnenden Blutschocks.
Der Vorfall ereignete sich nach einem Besuch des Oktoberfests im Prater, wo die beiden Frauen Alkohol konsumiert hatten. Eine Eifersuchtsszene, die nach einem Tanz der jüngeren Frau mit einem fremden Mann ausbrach, führte schließlich zu dem tragischen Vorfall, der nun vor Gericht verhandelt wird. Trotz des Streits und der darauf folgenden Handgreiflichkeiten wollte die Angeklagte nie ernsthaften Schaden anrichten.
Zusammenfassend ist dieser Fall ein tragisches Beispiel für die Komplexität von zwischenmenschlichen Beziehungen und den psychologischen Druck, der in Krisensituationen entstehen kann. Gewalt in Beziehungen ist ein ernstes Thema, das nicht ignoriert werden sollte. In Österreich gibt es zahlreiche Hilfsangebote für Frauen, die Gewalt erleben. Hierzu zählen:
- Frauen-Helpline: 0800-222-555
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF)
- Gewaltschutzzentrum Wien
- 24-Stunden Frauennotruf Wien: 01-71719
- Frauenhaus-Notruf: 057722
- Österreichische Gewaltschutzzentren: 0800/700-217
- Polizei-Notruf: 133