330 Millionen Euro für UNO-City-Sanierung – Kostenaufteilung seit Jahren ungeklärt

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die UNO-City in Wien benötigt eine umfassende Sanierung, deren Kosten sich auf rund 330 Millionen Euro belaufen. Die dafür notwendigen Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und den in Wien ansässigen UNO-Organisationen laufen bereits seit mehreren Jahren, ohne dass eine Einigung über die Kostenaufteilung erzielt wurde. Betroffen von der geplanten Sanierung sind Büros, Konferenzräume, Flachdächer sowie die Heizungs- und Klimatechnik des Gebäudekomplexes in der Donaustadt.

Der Gebäudekomplex, offiziell Vienna International Centre genannt, wurde vor 47 Jahren eröffnet und am 23. August 1979 an die UNO übergeben. Errichtet wurde die Anlage zwischen 1973 und 1979 von der Republik Österreich und der Stadt Wien nach den Plänen des österreichischen Architekten Johann Staber.

Verhandlungen ohne Ergebnis

Die Y-förmigen Bürogebäude an der Wagramer Straße sind zwischen 48 und 120 Meter hoch und stehen im Eigentum der Republik. Die Anlage umfasst rund 4.500 Büros. In Wien sind vier große UNO-Organisationen ansässig: die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO, das UNO-Büro in Wien UNOV, die UNIDO sowie die CTBTO. Sie zahlen für die Nutzung der Räumlichkeiten eine symbolische Miete von weniger als einem Euro pro Jahr.

Wie die Kosten der Sanierung zwischen der Republik und den UNO-Organisationen aufgeteilt werden sollen, ist weiterhin ungeklärt. Die Stadt Wien bestätigt, dass die Verhandlungen bisher ohne Ergebnis geblieben sind. Das Außenministerium teilte dazu mit, die regelmäßigen Gespräche über eine Lösung im gemeinsamen Interesse würden fortgesetzt. Das Finanzministerium erklärte, eine umfangreiche Sanierung sei im Rahmen der zurückliegenden Budgetverhandlungen zum Doppelbudget 2027/28 kein Gesprächsgegenstand gewesen. Die UNO in Wien wollte sich zu den laufenden Verhandlungen nicht äußern.

Eigentumsverhältnisse als Sonderfall

Anders als in New York oder Genf gehört der Gebäudekomplex in der Donaustadt nicht der UNO selbst, sondern der Republik Österreich. Für allfällige Reparaturarbeiten besteht ein Abkommen, das eine Aufteilung der Kosten zwischen den Organisationen und Österreich im Verhältnis 50:50 vorsieht. Die Kosten für solche Reparaturarbeiten sind dabei mit insgesamt sechs Millionen Euro pro Jahr gedeckelt.

Ein Teilbereich der notwendigen Arbeiten wurde bereits gesondert geregelt: Der Brandschutz in der UNO-City muss dringend erneuert werden. Die Republik hat sich im Vorjahr entschieden, die Kosten dafür in Höhe von 36 Millionen Euro alleine zu tragen. Die entsprechenden Arbeiten sollen noch im Herbst starten.

Internationale Organisationen als Standortfaktor

Die Ansiedlung großer internationaler Organisationen bringt für einen Standort wie Wien grundsätzlich wirtschaftliche und diplomatische Bedeutung mit sich. Neben Arbeitsplätzen und Aufträgen für lokale Dienstleister zählt dazu auch die Rolle als Konferenz- und Verhandlungsort für internationale Gremien. Gleichzeitig sind mit der Bereitstellung solcher Standorte langfristige Verpflichtungen verbunden, insbesondere wenn Gebäude wie im Fall der UNO-City im Eigentum des Gaststaates verbleiben und nicht der jeweiligen Organisation selbst gehören.

Bauwerke aus den 1970er-Jahren stehen in vielen Ländern grundsätzlich vor ähnlichen Herausforderungen. Technische Anlagen wie Heizung, Klimatechnik oder Brandschutz erreichen nach mehreren Jahrzehnten Nutzung regelmäßig das Ende ihrer Lebensdauer und müssen an aktuelle Sicherheits- und Effizienzstandards angepasst werden. Bei großflächigen Gebäudekomplexen mit mehreren Nutzern gestaltet sich die Finanzierung solcher Sanierungen üblicherweise komplex, da unterschiedliche Interessen und Budgetstrukturen aufeinandertreffen. Vertragliche Regelungen zur Kostenteilung, wie sie im Fall der UNO-City für reguläre Reparaturarbeiten bestehen, sollen in solchen Konstellationen grundsätzlich eine Grundlage für die Aufteilung laufender Erhaltungskosten schaffen. Bei außergewöhnlich hohen Investitionen, die über den Rahmen gewöhnlicher Reparaturen hinausgehen, stellt sich die Frage der Finanzierung in der Praxis jedoch häufig neu, da bestehende Vereinbarungen für derartige Größenordnungen nicht immer vorgesehen sind.