Apartmentvermieter fordern Datenerhebung vor weiteren Verschärfungen der Kurzzeitvermietung in Wien

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Der Verband der Apartmentvermieter (VDAV) hat sich öffentlich gegen geplante weitere Verschärfungen bei der Kurzzeitvermietung in Wien ausgesprochen. Vorstandsmitglied und Sprecher Marcel Wegscheider sowie Vorstandsmitglied Felix Gradinaru kritisierten, dass es bislang an genauen Daten zur Kurzzeitvermietung in der Stadt fehle. Der Verband fordert, weitere Regulierungsschritte erst nach Umsetzung eines geplanten Online-Registers für Kurzzeitvermieter zu prüfen.

Streit um die tatsächliche Zahl der Airbnb-Wohnungen

In der öffentlichen Debatte ist wiederholt von 14.000 „Airbnb-Wohnungen“ in Wien die Rede. Diese Zahl bezieht sich laut VDAV jedoch lediglich auf die reine Inseratenzahl auf entsprechenden Plattformen. Gradinaru geht davon aus, dass höchstens 4.000 bis 5.000 Wohnungen tatsächlich in die Kategorie der regelmäßigen touristischen Kurzzeitvermietung fallen. Er stützt diese Schätzung auf das Datenprojekt „Inside Airbnb“. Eine offizielle Bestätigung dieser Größenordnung liegt nicht vor, die Angabe beruht auf einer eigenen Auswertung des Verbandsvertreters.

Parallel dazu registriert die Stadt Wien eine steigende Zahl von Anträgen zur Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsbetriebe. Die Baupolizei bestätigt allerdings, dass unter diesen Umwidmungsanträgen auch Umbauten bei bestehenden Hotels oder Pensionen erfasst werden. Wie viele der Anträge tatsächlich auf neu entstehende Kurzzeitvermietungen von Wohnungen entfallen, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.

Vermietung an Expats, Fachkräfte und Betroffene der Gasexplosion in Floridsdorf

Der VDAV betont, dass seine Mitglieder nach eigenen Angaben nicht ausschließlich an Touristen vermieten. Genannt werden unter anderem Expats, Monteure, Bauarbeiter, Forscher und Studierende als Zielgruppen der Kurzzeitvermietung. Als konkretes Beispiel führt der Verband an, dass ein Mitglied eine Wohnung an eine Familie vermietet habe, deren Haus bei der Gasexplosion in Floridsdorf beschädigt worden war.

Register als politischer Kompromiss

Die Stadt Wien plant ein Online-Register für Kurzzeitvermieter. Die rechtliche Grundlage dafür soll im Herbst im Wiener Landtag geschaffen werden. Ein umfassenderes Kurzzeitvermietungspaket soll noch im Jahr 2026 präsentiert werden, wie es aus dem Umfeld der zuständigen Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch von der SPÖ heißt. Ob die konkrete Umsetzung des Registers tatsächlich noch im laufenden Jahr erfolgt, ist derzeit nicht abschließend bestätigt.

Der VDAV begrüßt das geplante Register grundsätzlich. Der Verband argumentiert, dass ein solches Instrument erstmals belastbare Daten zur tatsächlichen Zahl und Nutzung kurzzeitvermieteter Wohnungen liefern könnte. Aus Sicht des Verbands sollten weitergehende Verschärfungen der bestehenden Regeln erst geprüft werden, wenn diese Datengrundlage vorliegt.

Regulierung von Kurzzeitvermietung in Wachstumsstädten

Grundsätzlich stehen viele europäische Großstädte vor der Frage, wie touristische Kurzzeitvermietung und ein angespannter Wohnungsmarkt in Einklang gebracht werden können. Üblicherweise sind Kommunen dabei mit dem Problem konfrontiert, dass Plattformdaten wie Inseratenzahlen nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Nutzung einzelner Wohnungen zulassen. Eine Wohnung kann mehrfach oder mit unterschiedlichen Angeboten inseriert sein, ohne dass daraus automatisch eine dauerhafte touristische Nutzung folgt.

In solchen Fällen greifen Städte häufig auf Meldepflichten oder Registrierungssysteme zurück, um verlässlichere Zahlen zu erhalten. Ein Register ermöglicht es Behörden grundsätzlich, einzelne Objekte eindeutig zuzuordnen und zwischen gelegentlicher, gewerblicher und dauerhafter Kurzzeitvermietung zu unterscheiden. Solche Systeme bilden häufig die Basis für weitere Schritte, etwa Auflagen, Obergrenzen für Vermietungstage oder eine engere bauliche Kontrolle bei Umwidmungen.

Auch die Umwidmung von Wohnraum in Beherbergungsbetriebe unterliegt in vielen Städten eigenen baurechtlichen Verfahren. Dabei wird in der Regel geprüft, ob ein Gebäude oder eine Nutzungseinheit den Anforderungen an