Das geplante Rechenzentrum des US-Konzerns CloudHQ in Leopoldsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha muss ein Umweltverträglichkeitsprüfverfahren durchlaufen. Das ergab ein Feststellungsverfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht im Amt der NÖ Landesregierung. Ausschlaggebend dafür sind aus Sicht der Experten des Landes vor allem die geplanten Notstromaggregate mit einer Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt.
Drei Gebäudeeinheiten auf 6,7 Hektar
CloudHQ hatte das Feststellungsverfahren für das Projekt selbst angestoßen. Vorgesehen sind die Errichtung und der Betrieb von drei Rechenzentrumseinheiten. Jede dieser Einheiten umfasst ein dreistöckiges Gebäude mit Abwasseranlagen sowie geschlossenen Kühlsystemen, die über ein Abwärmenutzungskonzept verfügen sollen. Zum Projekt gehört zudem ein Umspannwerk. Die Gesamtfläche beträgt 6,7 Hektar, wobei nicht das gesamte Ausmaß verbaut werden soll.
Die nun festgestellte UVP-Pflicht bedeutet, dass das Vorhaben in einem eigenen Verfahren auf seine Umweltauswirkungen geprüft wird, bevor über eine Genehmigung entschieden werden kann.
Verschärfte Regeln für Rechenzentren in Niederösterreich
In Niederösterreich wurde im Frühjahr das Raumordnungsgesetz mit Blick auf Rechenzentren verschärft. Seither benötigen Komplexe mit mehr als drei Hektar Fläche zusätzlich zu einer Gemeindewidmung auch eine Standortverordnung der Landesregierung. Landesrat Stephan Pernkopf verwies darauf, dass zuvor mehr als 100 Anfragen für neue Rechenzentren im Bundesland eingegangen seien. Seit der Gesetzesänderung sei diese Zahl deutlich zurückgegangen.
Das Projekt in Leopoldsdorf war bereits vor der Verschärfung anhängig und unterliegt den neuen Raumordnungsregelungen daher noch nicht.
Umweltverträglichkeitsprüfung als Genehmigungsinstrument
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist grundsätzlich ein Instrument, mit dem größere Bauvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Umwelt, Anrainer und Infrastruktur untersucht werden. Sie kommt bei Projekten zum Einsatz, die aufgrund ihrer Größe, ihres Energiebedarfs oder bestimmter technischer Anlagen als besonders prüfungswürdig eingestuft werden. Bei Rechenzentren rücken dabei häufig Aspekte wie Stromverbrauch, Kühlbedarf und die Notstromversorgung in den Fokus, da große Anlagen üblicherweise auf leistungsstarke Notstromaggregate angewiesen sind, um den durchgehenden Betrieb sicherzustellen.
Ein Feststellungsverfahren, wie es im Fall Leopoldsdorf durchgeführt wurde, klärt zunächst, ob ein Projekt überhaupt der UVP-Pflicht unterliegt. Fällt diese Prüfung positiv aus, folgt in der Regel ein umfassenderes Verfahren, in dem verschiedene Fachbereiche wie Umweltschutz, Wasserwirtschaft oder Energietechnik einbezogen werden.
Der stark steigende Bedarf an Rechenzentren in den vergangenen Jahren hat in mehreren Bundesländern dazu geführt, dass Raumordnungsvorschriften angepasst wurden. Ziel solcher Regelungen ist es üblicherweise, große technische Anlagen stärker in eine übergeordnete Standortplanung einzubinden, anstatt sie ausschließlich über kommunale Widmungsverfahren zu steuern.








