Der Vorstandsvorsitzende der Energie AG, Leonhard Schitter, fordert einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich. Konkret nennt er Windkraft und Solarenergie. Schitter verlangt dafür schnellere Gesetze, schnellere Behördenverfahren und mehr Beamte für die entsprechenden Verfahren.
Forderung nach einem Energiepakt
Schitter spricht von der Notwendigkeit einer Art Energiepakt. Damit meint er ein gemeinsames Vorgehen, das den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Er fordert dazu ein Commitment von Politik und Bevölkerung zum Ausbau der Erneuerbaren in Österreich.
Im Zusammenhang mit seiner Forderung verweist Schitter darauf, dass in Salzburg aktuell wegen der Trockenheit bis zu 30 Prozent weniger Strom aus Wasserkraft erzeugt wird.
Verbindung zur Salzburg AG
Leonhard Schitter war früher Vorstand der Salzburg AG. Die Energie AG Oberösterreich, deren Vorstandsvorsitzender er heute ist, ist an der Salzburg AG beteiligt. Der Anteil der Energie AG Oberösterreich an der Salzburg AG liegt bei 26,13 Prozent. Das Land Salzburg hält 42,56 Prozent der Anteile, der Stadt Salzburg gehören 31,31 Prozent.
Wasserkraft und schwankende Erträge
Wasserkraft gehört zu den zentralen Säulen der heimischen Stromversorgung. Grundsätzlich hängt die Stromerzeugung aus Wasserkraft eng mit der Wassermenge in Flüssen und Speichern zusammen. Bei anhaltender Trockenheit sinkt die verfügbare Wassermenge, wodurch sich die Erzeugungsleistung von Wasserkraftwerken verringern kann. Solche Schwankungen sind bei Wasserkraft grundsätzlich systembedingt, da die Erzeugung von den jeweiligen Niederschlags- und Abflussverhältnissen abhängt.
Um diese Schwankungen auszugleichen, gilt ein breiter Energiemix aus unterschiedlichen erneuerbaren Quellen allgemein als vorteilhaft. Windkraft und Solarenergie unterliegen anderen Schwankungsmustern als Wasserkraft, etwa in Abhängigkeit von Jahreszeit, Wetterlage und Tageslicht. Ein Ausbau dieser Energieformen kann daher grundsätzlich dazu beitragen, Erzeugungslücken einzelner Quellen abzufedern.
Genehmigungsverfahren als Engpass
Der Bau von Windkraft- und Solaranlagen erfordert in Österreich in der Regel behördliche Genehmigungsverfahren. Diese Verfahren umfassen üblicherweise die Prüfung von naturschutzrechtlichen, raumordnungsrechtlichen und technischen Aspekten. Je nach Projektgröße und Standort sind unterschiedliche Behörden und Zuständigkeiten auf Landes- und teilweise auch auf Bundesebene beteiligt.
In der öffentlichen Diskussion um den Ausbau erneuerbarer Energien gelten lange Verfahrensdauern häufig als ein zentraler Hemmfaktor. Ausreichend Personal in den zuständigen Behörden wird in diesem Zusammenhang oft als eine Voraussetzung dafür genannt, Verfahren zügiger abwickeln zu können. Gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmen dabei, welche Fristen und Prüfschritte für Genehmigungsverfahren grundsätzlich vorgesehen sind.
Der Ausbau von Windkraft- und Solarprojekten ist zudem regelmäßig mit Abwägungsprozessen zwischen Energieerzeugung, Naturschutz und lokalen Interessen verbunden. Solche Abwägungen erfordern üblicherweise Zeit, unabhängig von der personellen Ausstattung der zuständigen Stellen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







