EU führt Kameraüberwachung im Auto ein – System warnt bei Ablenkung am Steuer

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Neue EU-Pflicht: Fahrzeuge müssen Fahrerverhalten per Kamera überwachen

Seit dem 7. Juli müssen neu zugelassene Fahrzeuge in der EU mit einem System ausgestattet sein, das Ablenkungen am Steuer erkennt. Das System erfasst per Kamera und Infrarot die Blickrichtung, Augenposition und Kopfhaltung der Fahrerin oder des Fahrers und gibt einen Alarm aus, sobald der Blick länger als 3,5 Sekunden nicht auf die Straße gerichtet ist.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht. Die Verpflichtung, das System einzubauen, richtet sich ausschließlich an die Fahrzeughersteller.

Daten werden nicht dauerhaft gespeichert

Die erfassten Daten werden laut Nicole Gosch, Expertin für EU-Datenschutz an der Universität Graz, nur temporär gespeichert und fortlaufend überschrieben. Weder Polizei noch Versicherungen hätten Zugriff auf diese Daten.

Gosch weist darauf hin, dass es sich um eine Neuerung handelt: „Es ist das erste Mal, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kamera während der Fahrt die Fahrerinnen und Fahrer beobachtet.“ Als Privatperson könne man das System zwar manuell deaktivieren, jedoch nicht dessen Verbau im Fahrzeug verhindern: „Ich als Privatperson kann nicht einfach entscheiden, dass ich ein solches System nicht in meinem Fahrzeug haben möchte.“

Datenschutzbehörde als Anlaufstelle

Bei vermuteten Datenschutzverletzungen empfiehlt Gosch, sich an die Datenschutzbehörde zu wenden. Diese ist befugt, Geldbußen gegen Hersteller zu verhängen.