EU-Verbot für PFAS-Feuerlöscher: Übergangsfrist bis Ende 2030
Ab Oktober 2026 dürfen Feuerlöscher, die PFAS enthalten, in der Europäischen Union nicht mehr verkauft werden. Für bereits vorhandene Geräte gilt eine Übergangsfrist: Sie dürfen laut EU-Regelung noch bis zum 31. Dezember 2030 verwendet werden.
PFAS-Verbindungen werden auch als „Ewigkeits-Chemikalien“ bezeichnet. Betroffen sind insbesondere fluorhaltige Schaumlöscher, die künftig vom Markt genommen werden.
Umstellung bei öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen
Öffentliche Einrichtungen und Firmen müssen ihre Feuerlöscher-Bestände im Zuge des Verbots umstellen. Brandschutz-Sachverständiger Herbert Hasenbichler informiert über die Problematik fluorhaltiger Schaumlöscher. Nach seinen Angaben zeigen sich am Markt bereits Engpässe.
Hasenbichler weist zudem auf die Bedeutung tragbarer Feuerlöscher hin: „Circa 80 bis 90 Prozent der Brände werden über tragbare Feuerlöscher gelöscht.“
Kennzeichnung und Wartung
Schaumlöscher mit der Bezeichnung A eignen sich für feste Brennstoffe, solche mit der Bezeichnung B für flüssige Materialien. Das Wartungsdatum der Geräte ist auf der gelben Prüfplakette vermerkt.





