Gescheiterte Selbstständigkeit ist in Österreich erstmals seit sechs Jahren wieder der häufigste Grund für eine Privatinsolvenz. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Kreditschutzverbands von 1870 hervor. Frühere Selbstständigkeit legte als Insolvenzursache gegenüber 2024 um 1,6 Prozentpunkte zu, während Pleiten wegen persönlichen Verschuldens um 3,2 Prozentpunkte zurückgingen.
Kleinunternehmer wieder häufigster Insolvenzgrund
Österreichweit wurden im abgelaufenen Jahr 8.766 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das waren 0,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotz dieses leichten Rückgangs der Gesamtzahl verschob sich die Zusammensetzung der Ursachen deutlich: Frühere Selbstständigkeit wurde zum häufigsten Auslöser für private Konkursverfahren.
Besonders ausgeprägt zeigt sich diese Entwicklung in Salzburg und Tirol. In beiden Bundesländern war ehemalige Selbstständigkeit in 35 Prozent der Fälle der Grund für die Insolvenz. Auf Platz drei der Insolvenzauslöser rangiert mit 16 Prozent eine Reduktion des Einkommens, etwa durch Jobverlust.
Karl-Heinz Götze, Leiter der KSV1870 Insolvenz, ordnet die Entwicklung ein. Nach seiner Einschätzung wirkt sich der Rückgang bei den Verschuldungsfällen auf die Statistik aus, wodurch andere Ursachen wie die gescheiterte Selbstständigkeit anteilsmäßig stärker hervortreten.
Bei der Altersverteilung zeigen sich Unterschiede: Menschen ab 40 Jahren sind überproportional von Privatinsolvenzen betroffen. Bei jüngeren Personen bis 40 Jahre bleiben dagegen Konsumschulden der Hauptgrund für den privaten Konkurs.
Wege in die Privatinsolvenz
Grundsätzlich kann eine Privatinsolvenz, auch Schuldenregulierungsverfahren genannt, verschiedene Ursachen haben. Neben gescheiterter Selbstständigkeit zählen dazu klassischerweise Konsumschulden, der Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheitliche Probleme oder Trennungen mit finanziellen Folgen. Bei Selbstständigen kommt häufig hinzu, dass sie im Fall eines Scheiterns nicht nur für eigene Konsumausgaben, sondern auch für betriebliche Verbindlichkeiten haften. Dazu zählen etwa offene Lieferantenrechnungen, Kredite für Investitionen oder Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung.
Ein Schuldenregulierungsverfahren soll überschuldeten Personen ermöglichen, sich innerhalb eines gesetzlich geregelten Zeitraums von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Üblicherweise wird dabei ein Teil des Einkommens über mehrere Jahre an die Gläubiger abgeführt, bevor am Ende eine Restschuldbefreiung steht. Die genauen Bedingungen hängen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person ab.
Kreditschutzverbände wie der KSV1870 erheben regelmäßig Daten zu Privatinsolvenzen und werten dabei unter anderem die Ursachen, die Altersstruktur der Betroffenen sowie regionale Unterschiede aus. Solche Auswertungen dienen dazu, wirtschaftliche Entwicklungen sichtbar zu machen, etwa Veränderungen bei der Zahl gescheiterter Unternehmensgründungen oder Verschiebungen zwischen einzelnen Altersgruppen. Für Betroffene bieten Schuldnerberatungsstellen in der Regel Unterstützung bei der Abwicklung eines Verfahrens sowie bei der Klärung individueller finanzieller Fragen.






