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Der Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR) Bodensee hat bei seinem jährlichen Treffen in Bregenz eine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich gefordert. Das Treffen fand am Dienstag, den 8. September 2026, statt. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein teil.
ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer bekräftigte bei dem Treffen die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohneinbußen. Er verwies darauf, dass die klassische 40-Stunden-Woche aus den 1970er-Jahren stammt.
Treffen der Gewerkschaften am Bodensee
Der IGR Bodensee kommt einmal jährlich zusammen, um grenzüberschreitende arbeitsmarktpolitische Themen zu besprechen. Bei der Zusammenkunft in Bregenz waren neben dem ÖGB auch Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein vertreten. Für die deutsche Seite nahm Bärbel Mauch von der DGB-Region Südostbadenwürttemberg teil.
Reinhard Stemmer erneuerte die Forderung nach einer Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Als Begründung führte er an, dass die derzeit übliche 40-Stunden-Woche auf ein Modell aus den 1970er-Jahren zurückgeht.
Ein Thema des Treffens war zudem eine geplante Änderung im deutschen Arbeitszeitgesetz. Die Bundesregierung in Deutschland plant demnach eine Anpassung, durch die künftig bis zu zwölf Stunden Arbeit pro Tag möglich wären.
Unterschiedliche Arbeitszeitregeln in der Bodenseeregion
Österreich, Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein verfügen über unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Die vier Länder grenzen im Bodenseeraum unmittelbar aneinander, unterscheiden sich jedoch in ihren gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitszeit, Ruhepausen und Höchstarbeitsgrenzen.
Grundsätzlich regeln Arbeitszeitgesetze in den jeweiligen Ländern, wie viele Stunden pro Tag und pro Woche gearbeitet werden darf, welche Ruhezeiten einzuhalten sind und unter welchen Bedingungen Ausnahmen von Höchstarbeitszeiten möglich sind. Solche Regelungen werden in der Regel von den nationalen Gesetzgebern beschlossen und können sich im Zuge wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen verändern. Diskussionen über Arbeitszeitmodelle betreffen häufig das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Anforderungen der Betriebe und gesundheitlichen sowie sozialen Bedürfnissen der Beschäftigten.
In grenznahen Regionen wie dem Bodenseeraum spielen unterschiedliche nationale Arbeitszeitregelungen zusätzlich eine Rolle für Pendlerinnen und Pendler sowie für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind. Gewerkschaftliche Zusammenschlüsse über Landesgrenzen hinweg, wie der IGR Bodensee, dienen üblicherweise dem Austausch über solche unterschiedlichen Rahmenbedingungen und der Abstimmung gemeinsamer arbeitsmarktpolitischer Positionen.
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