Beim Rankweiler Motorenbauer Elko König verlieren 32 Mitarbeitende Ende August ihren Arbeitsplatz. Das Unternehmen hatte die Kündigungen entsprechend angemeldet, nachdem es bereits im Juli eine Frühwarnmeldung für die gesamte Belegschaft beim Arbeitsmarktservice eingebracht hatte. Elko König beschäftigt insgesamt 180 Mitarbeitende.
Kündigungswelle nach Ende der Fortführungsgesellschaft
Das Unternehmen hatte 2024 ein Sanierungsverfahren durchlaufen. Für den verlustreichen Zylinderbereich war damals eine eigene Fortführungsgesellschaft eingerichtet worden. Diese hat ihre Tätigkeit inzwischen beendet, wodurch für rund 70 Mitarbeitende das Dienstverhältnis endete. Die nun angemeldeten 32 Kündigungen mit Ende August betreffen die verbleibende Belegschaft außerhalb dieser bereits abgeschlossenen Maßnahme.
Geschäftsführer Dieter Angerer nennt als Gründe hohe Produktionskosten in Europa und speziell in Österreich, die Transformation in der Motorenbranche sowie diverse globale Krisen. Parallel zu den Personalmaßnahmen ist das Unternehmen mit dem Umzug des Stammwerkes vom Rankweiler Carl-König-Platz ins Kunert-Areal beschäftigt. Dort soll künftig die gesamte Produktion stattfinden.
Möglicher Partner aus Indien
Ein indisches Unternehmen hat eine Absichtserklärung für eine Partnerschaft mit Elko König unterzeichnet. Die Gespräche dazu sind laut Angerer noch nicht abgeschlossen. Betriebsratsobmann Thomas Jutz bestätigte die laufenden Gespräche und wies auf Bemühungen um einen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeitenden hin.
Frühwarnsystem beim Arbeitsmarktservice
Grundsätzlich müssen Unternehmen in Österreich größere Personalabbaumaßnahmen im Vorfeld beim Arbeitsmarktservice melden. Diese sogenannte Frühwarnmeldung soll es der Behörde ermöglichen, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig zu beraten und Vermittlungsmaßnahmen vorzubereiten. Üblicherweise erfolgt eine solche Meldung, bevor konkrete Kündigungen tatsächlich ausgesprochen werden. Zwischen einer Frühwarnmeldung und der endgültigen Zahl der Kündigungen kann es dabei zu Abweichungen kommen, da sich im weiteren Verlauf mitunter Lösungen für einzelne Beschäftigte finden lassen, etwa durch interne Versetzungen oder einvernehmliche Regelungen.
Sanierungsverfahren, wie sie Elko König 2024 durchlaufen hat, dienen grundsätzlich dazu, insolvente oder wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen fortzuführen und Arbeitsplätze zumindest teilweise zu erhalten. Fortführungsgesellschaften werden dabei häufig für einzelne, besonders verlustreiche Unternehmensbereiche eingerichtet, um diese getrennt vom Kernbetrieb weiterzuführen oder geordnet abzuwickeln. Endet die Tätigkeit einer solchen Gesellschaft, endet in der Regel auch das Dienstverhältnis der dort beschäftigten Mitarbeitenden.
Sozialpläne, wie sie im Fall von Elko König laut Betriebsrat angestrebt werden, regeln bei größeren Personalabbaumaßnahmen üblicherweise Fragen wie Abfertigungen, Übergangsfristen oder Unterstützungsleistungen für betroffene Beschäftigte. Sie werden regelmäßig zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat verhandelt und sollen die wirtschaftlichen Folgen eines Stellenabbaus für die Belegschaft abfedern.







