Seit 1. Oktober wird in Österreich eine neue Paketsteuer auf Online-Bestellungen bei großen Versandhändlern fällig. Betroffen sind Onlinehändler und Marktplätze, die im vergangenen Jahr über den Versandhandel mehr als 100 Millionen Euro Umsatz erzielt haben. Inklusive Umsatzsteuer beträgt die Abgabe 2,40 Euro pro Bestellung oder Paket. Das Finanzministerium erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 280 Millionen Euro, mit denen die seit 1. Juli geltende Mehrwertsteuersenkung zumindest teilweise gegenfinanziert werden soll.
Regeln für Verbraucher und Händler
Ob die Paketsteuer pro Bestellung oder pro einzelnes Paket verrechnet wird, entscheiden die Händler selbst. Wer eine Bestellung zurückschickt oder Teile davon retourniert, bekommt die gezahlte Steuer nicht erstattet. Geht ein Paket hingegen verloren, kann die Abgabe zurückgefordert werden. Bei Ersatzlieferungen fällt keine zusätzliche Paketsteuer an. Wer seine Bestellung per Click & Collect in einer Filiale abholt, muss die neue Gebühr ebenfalls nicht zahlen. Bei Bestellungen, die telefonisch aufgegeben werden, wird die Paketsteuer dagegen verrechnet.
Stefanie Walser, Fachgruppenobfrau für Mode und Freizeitartikel bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg und selbst Unternehmerin, übt Kritik an der neuen Regelung. Aus ihrer Sicht trifft die Paketsteuer insbesondere Klein- und Mittelunternehmer in Österreich, die ihre Produkte über Marktplätze wie Amazon vertreiben. Auch heimische Händler, die solche Plattformen für den Verkauf nutzen, sind von der neuen Abgabe betroffen.
Zusätzliche Belastung durch EU-Zollabgabe
Die Paketsteuer ist nicht die einzige neue Abgabe im Versandhandel. Bereits seit 1. Juli gilt eine EU-Zollabgabe für Lieferungen aus Drittstaaten, deren Warenwert unter 150 Euro liegt. Damit treffen innerhalb weniger Monate zwei unterschiedliche Abgaben auf den Online-Einkauf zusammen, auch wenn sie unterschiedliche Zuständigkeiten und Anwendungsbereiche betreffen.
Finanzierung der Mehrwertsteuersenkung
Grundsätzlich stehen Steuersenkungen in öffentlichen Haushalten stets in einem Zusammenhang mit der Frage, wie entstehende Einnahmeausfälle ausgeglichen werden können. Sinkt die Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen, fehlen dem Staat entsprechende Einnahmen, die an anderer Stelle kompensiert werden müssen. Neue, zielgerichtete Abgaben wie eine Steuer auf Paketsendungen großer Versandhändler sind ein Instrument, mit dem Staaten versuchen, solche Lücken zumindest teilweise zu schließen, ohne breite Bevölkerungsgruppen unmittelbar stärker zu belasten.
Der Online-Handel ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und hat den stationären Einzelhandel in vielen Bereichen unter Druck gesetzt. Abgaben, die gezielt bei großen Versandstrukturen ansetzen, werden daher teils auch als Versuch verstanden, Wettbewerbsnachteile kleinerer, stationärer Anbieter abzufedern. Gleichzeitig verkaufen viele kleinere und mittlere Unternehmen ihre Produkte selbst über große Online-Marktplätze, um eine größere Reichweite zu erzielen. Dadurch können Abgaben, die eigentlich auf große Versandstrukturen zielen, auch kleinere Anbieter treffen, die diese Plattformen lediglich als Vertriebskanal nutzen.
Für Verbraucher ergeben sich durch solche Regelungen in der Praxis häufig unterschiedliche Kostenfolgen je nach Bestellweg. Entscheidungen darüber, ob eine Ware online geliefert, in einer Filiale abgeholt oder telefonisch bestellt wird, können dadurch unmittelbare Auswirkungen auf den Endpreis haben. Auch der Umgang mit Rücksendungen ist bei vielen Abgaben im Versandhandel ein zentraler Punkt, da Retouren organisatorisch und finanziell einen erheblichen Aufwand verursachen können.







