Neue Regeln ab Oktober: E-Mopeds vor dem Aus – Lieferdienste und Handel unter Druck

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Ab dem 1. Oktober gelten in Österreich deutlich strengere Vorschriften für E-Mopeds. Die neue Regelung betrifft sowohl Lieferdienste als auch den Fachhandel, die sich beide auf teils erhebliche Umstellungen einstellen müssen.

Betroffen ist unter anderem der Lieferdienst Foodora, der seine Flotte künftig auf Fahrräder und E-Bikes umstellen will. Für selbstständige Fahrer bedeutet das, dass sie die Anschaffung entsprechender E-Bikes selbst finanzieren müssen.

Umstellung im Lieferverkehr

Lieferdienstfahrer Marius Bocai legt nach eigenen Angaben bis zu 95 Kilometer täglich zurück. Die geplante Umstellung von Foodora auf Fahrräder und E-Bikes betrifft damit auch Fahrer, die auf hohe Tagesdistanzen angewiesen sind. Da die Umstellung von selbstständigen Fahrern eigenständig finanziert werden muss, entstehen für Betroffene zusätzliche Kosten.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit weist darauf hin, dass zahlreiche E-Mopeds schneller unterwegs sind als die zulässigen 25 Kilometer pro Stunde. Diese Feststellung steht im Zusammenhang mit der Diskussion um strengere Regeln für die Fahrzeugklasse.

Volle Lager im Fachhandel

Auch im Handel zeigen sich Auswirkungen der neuen Regelung. Vielerorts sind die Lagerbestände an Elektro-Mopeds nach wie vor gut gefüllt. Bike-Shop-Besitzer Milad Iranpur rechnet mit Entsorgungskosten von bis zu 50.000 Euro, sollte es ihm nicht gelingen, seine Bestände bis Dezember zu verkaufen.

Für die Entsorgung nicht mehr verkaufsfähiger E-Mopeds gibt es laut MA 48-Leiter Josef Thon unterschiedliche Wege. Gewerbetreibende können ihre Fahrzeuge am Standort Rinter abgeben. Privatpersonen wiederum haben die Möglichkeit, E-Mopeds am Mistplatz zu entsorgen. Dabei soll die Batterie zuvor entfernt und gesondert bei einer Problemstoffsammelstelle abgegeben werden.

Regulierung von Kleinfahrzeugen im Straßenverkehr

Grundsätzlich unterliegen motorisierte Kleinfahrzeuge wie E-Mopeds in vielen europäischen Ländern eigenen rechtlichen Vorgaben, die sich von jenen für Fahrräder oder E-Bikes unterscheiden. Solche Regelungen betreffen üblicherweise Höchstgeschwindigkeiten, technische Anforderungen an die Fahrzeuge sowie Vorschriften zur Zulassung und Kennzeichnung.

Werden bestehende Vorschriften verschärft, kann dies für Handel und gewerbliche Nutzer erhebliche praktische Folgen haben. Fahrzeuge, die den neuen Anforderungen nicht mehr entsprechen, lassen sich häufig nicht mehr regulär verkaufen oder betreiben. Das betrifft insbesondere Lagerbestände, die vor Inkrafttreten neuer Regeln beschafft wurden. In solchen Fällen stehen Betriebe häufig vor der Entscheidung, verbleibende Bestände kurzfristig abzuverkaufen oder mit zusätzlichem Aufwand fachgerecht zu entsorgen.

Bei der Entsorgung elektrisch betriebener Kleinfahrzeuge spielt insbesondere der Umgang mit Batterien eine besondere Rolle. Batterien gelten allgemein als Problemstoff, da sie umweltschädliche Bestandteile enthalten können. Üblicherweise werden sie deshalb getrennt vom restlichen Fahrzeug erfasst und über eigene Sammelstellen einer gesonderten Entsorgung zugeführt, während der übrige Fahrzeugkörper über reguläre Entsorgungswege wie Mistplätze oder gewerbliche Sammelstellen abgegeben werden kann.

Für gewerbliche Nutzer wie Lieferdienste bedeutet eine strengere Regulierung von E-Mopeds häufig auch eine Neuausrichtung der eingesetzten Fahrzeugflotten. Der Umstieg auf Fahrräder oder E-Bikes ist dabei eine verbreitete Reaktion, da diese Fahrzeugklassen in der Regel weniger strengen Zulassungsvorschriften unterliegen. Für selbstständige Fahrer, die ihre Fahrzeuge eigenständig anschaffen und finanzieren müssen, können solche Umstellungen jedoch mit spürbaren finanziellen Belastungen verbunden sein.