Die NÖM stellt rund acht Millionen Euro für ein Dürrehilfepaket zur Verfügung. Von der Unterstützung sollen insgesamt 2.600 Milchliefernde profitieren, die Mitglieder der Milchgenossenschaft NÖ oder der Vorarlberg Milch eGen sind. Mit dem Geld sollen Ausgaben für die Futterversorgung der Tiere sowie für neues Saatgut abgedeckt werden.
Acht-Millionen-Paket für 2.600 Betriebe
Die Höhe der Unterstützung von 8,1 Millionen Euro ergibt sich aus der Milchanlieferung des Jahres 2025. Pro Kilogramm gelieferter Milch wird ein Wert von 1,6 Cent berechnet. Die einzelne Unterstützungssumme richtet sich damit nach der individuellen Anlieferungsmenge des jeweiligen Betriebs.
Gefördert werden konkrete Aufwendungen für den Zukauf von Milchviehfutter, darunter Heu, Stroh und Maissilage. Ebenso bezuschusst wird der Kauf von Saatgut für Dauerwiesen, Feldfutter und Grünschnittroggen. Landwirte müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen oder Belege nachweisen, um die Mittel zu erhalten.
Alle betroffenen Betriebe werden laut NÖM schriftlich über die Unterstützungsmöglichkeit informiert. Die Beantragung erfolgt über die interne Lieferantenplattform des Unternehmens. Der ausgezahlte Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass der jeweilige Betrieb die NÖM bis Ende 2027 weiterhin mit Milch beliefert.
Futterknappheit als wiederkehrende Herausforderung
Anhaltende Trockenheit wirkt sich in der Landwirtschaft grundsätzlich unmittelbar auf die Grünlandwirtschaft aus. Wenn Wiesen und Weiden durch Wassermangel weniger Ertrag liefern, fehlt Milchviehbetrieben oft das selbst erzeugte Grundfutter für den Winter. In solchen Fällen müssen Betriebe zusätzliches Futter wie Heu, Stroh oder Maissilage zukaufen, was die Produktionskosten deutlich erhöhen kann. Gleichzeitig steigt häufig der Bedarf an Saatgut, um Flächen nachzusäen oder Ausfälle bei Feldfutter und Dauerwiesen auszugleichen.
Molkereien und Genossenschaften stehen bei solchen Wetterlagen grundsätzlich vor der Frage, wie sie ihre Lieferantenbasis wirtschaftlich stabil halten können. Da die Milchanlieferung häufig als Berechnungsgrundlage für Förderungen oder Ausgleichszahlungen dient, lässt sich die Unterstützung verhältnismäßig zur tatsächlichen Betriebsgröße gestalten. Nachweispflichten über Rechnungen und Belege sind bei solchen Hilfsprogrammen üblich, um eine zweckgebundene Verwendung der Mittel sicherzustellen.
Bindungsfristen, wie sie auch hier mit der Weiterbelieferung bis Ende 2027 vorgesehen sind, kommen bei Unterstützungsleistungen von Molkereien an ihre Lieferanten öfter vor. Damit soll üblicherweise sichergestellt werden, dass die investierte Unterstützung langfristig der jeweiligen Lieferbeziehung zugutekommt und nicht kurzfristig mit einem Lieferantenwechsel verbunden ist.







