Die ÖBB starten am Freitag, 18. September 2026, offiziell in den Bau der Verbindungsbahn zwischen Meidling und Hütteldorf. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das im Jänner 2026 grünes Licht für das Projekt erteilt hatte, allerdings mit Auflagen für die ÖBB. Der Verfassungsgerichtshof lehnte es kurz darauf ab, sich weiter mit dem Fall zu befassen. Seit Anfang Juli ist eine Teilstrecke der S80 bereits gesperrt.
Spatenstich nach jahrelangem Verfahren
Mit dem Spatenstich beginnt nun die Bauphase für die Sanierung und den Ausbau der Verbindungsbahn. Nach Abschluss der Arbeiten sollen zwei neue Stationen entstehen: die Haltestelle Hietzinger Hauptstraße sowie die Haltestelle Stranzenbergbrücke. Die Züge sollen dann im 15-Minuten-Takt verkehren. Laut aktuellem Rahmenplan der ÖBB ist die Inbetriebnahme für das Jahr 2036 vorgesehen.
Der Zeitplan hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verschoben. 2022 war die Umsetzung des 15-Minuten-Takts noch für 2027 angesetzt, 2023 wurde mit 2029 gerechnet, 2024 nannten die ÖBB das Jahr 2032. Nun steht 2036 im Rahmenplan. Von den ÖBB heißt es dazu, die Genehmigungsverfahren hätten das Projekt verzögert. Ein ÖBB-Sprecher erklärte zudem, das Vorhaben werde unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben realisiert.
Bürgerinitiativen bleiben aktiv
Die Bürgerinitiativen Verbindungsbahn besser und Lebenswertes Unter St. Veit gaben in einer Aussendung bekannt, weiterhin aktiv zu bleiben. Sie kritisieren, dass sich das Projekt statt der ursprünglich sechs Jahre nun auf zehn Jahre erstrecke und der 15-Minuten-Takt erst 2036 umgesetzt werden könne. Zudem werfen die Initiativen vor, dass Auflagen bereits zum Baustart nicht eingehalten worden seien, insbesondere beim Baum-, Arten- sowie Gebäude- und Menschenschutz. Nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Hochlage zwischen Auhofstraße und Hietzinger Hauptstraße. Dort soll nach bisherigen Planungen ein Diskonter samt Parkplatz entstehen. Laut ÖBB ist dies derzeit noch Gesprächsthema, Ergebnisse liegen dazu nicht vor. Bezirksvorsteherin Johanna Zinkl (ÖVP) von Hietzing stellt sich hinter die Bürgerinitiativen.
Wirtschaftskammer verweist auf Investitionsvolumen
Die Wiener Wirtschaftskammer veröffentlichte zum Baustart eine Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts. Demnach betragen die Investitionen rund 511,5 Millionen Euro. Diese sollen in Wien einen Beitrag zum Bruttoregionalprodukt von 248,5 Millionen Euro auslösen. Rund 2.270 Arbeitsplätze sollen laut der Analyse geschaffen oder gesichert werden. Die Wirtschaftskammer geht zudem von positiven Auswirkungen auf Betriebsstandorte und Einkaufsstraßen entlang der Strecke aus, wobei es sich dabei um eine Prognose handelt.
Genehmigungsverfahren bei Bahnprojekten
Grundsätzlich durchlaufen größere Bahnbauprojekte in Österreich mehrstufige Genehmigungsverfahren, in denen naturschutz-, bau- und eisenbahnrechtliche Vorgaben geprüft werden. Betroffene Anrainerinnen und Anrainer sowie Bürgerinitiativen können sich dabei über Einwendungen und Rechtsmittel einbringen, was Verfahren vor Verwaltungsgerichten nach sich ziehen kann. Solche gerichtlichen Prüfungen dienen dazu, die Einhaltung gesetzlicher Auflagen sicherzustellen, verlängern aber häufig die Zeit zwischen Planung und tatsächlichem Baubeginn. Bei Infrastrukturvorhaben dieser Größenordnung werden zudem regelmäßig Auflagen zum Schutz von Bäumen, Tierarten sowie angrenzender Gebäude festgelegt, deren Einhaltung während der Bauphase kontrolliert werden muss. Verzögerungen bei derartigen Projekten sind in Österreich kein Einzelfall, da komplexe Streckenabschnitte im dicht besiedelten Stadtgebiet oft zusätzliche technische und rechtliche Abstimmungen erfordern.





