In Österreich tritt am Donnerstag ein neues Peer-to-Peer-Energienutzungsmodell in Kraft. Es erlaubt Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, überschüssigen Solarstrom direkt mit Nachbarn, Familienmitgliedern oder Betrieben zu teilen. Der Strom kann dabei verschenkt oder verkauft werden. Die praktische Umsetzung des Modells ist ab kommendem Montag möglich.
Neue Regeln für den direkten Stromaustausch
Das Modell setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird. Darin muss klar festgelegt werden, ob der Strom verschenkt oder verkauft wird. Wird ein Verkauf vereinbart, muss auch ein Preis definiert werden. Markus Schwarz, Referent für Energiegemeinschaften im Land Salzburg, weist darauf hin, dass eine Gewinnabsicht beim Teilen von Solarstrom bislang nicht möglich war. Mit dem neuen Modell wird dies nun eingeführt.
Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass alle Beteiligten beim selben Netzbetreiber angeschlossen sind. Für die vertragliche Umsetzung steht auf der Plattform energiegemeinschaften.gv.at eine Vorlage für einen Peer-to-Peer-Vertrag zur Verfügung. Dort finden sich auch weiterführende Informationen zum Modell.
Einsparungen bei den Netzkosten
Mit dem neuen Modell sind auch Einsparungen bei den Netzkosten verbunden. Sofern alle Teilnehmer an einem gemeinsamen Trafo angeschlossen sind, können 57 Prozent der Netzkosten eingespart werden. Sind alle Beteiligten bei einem Umspannwerk angeschlossen, liegt die mögliche Einsparung bei 28 Prozent. Die vergünstigten Netzentgelte selbst treten allerdings erst am 1. Jänner 2027 in Kraft.
Energiegemeinschaften als bestehendes Modell
Grundsätzlich ist der direkte Austausch von selbst erzeugtem Strom in Österreich kein völlig neues Konzept. Bereits seit einigen Jahren können sich Haushalte, Betriebe oder Gemeinden in sogenannten Energiegemeinschaften zusammenschließen, um gemeinsam erzeugten Strom aus Photovoltaik- oder anderen Erneuerbaren-Anlagen untereinander aufzuteilen. Solche Gemeinschaften bündeln üblicherweise mehrere Erzeuger und Verbraucher innerhalb eines bestimmten Netzgebiets und profitieren dabei von reduzierten Netzentgelten.
Das Peer-to-Peer-Modell unterscheidet sich davon dadurch, dass es einen direkten, bilateralen Austausch zwischen einzelnen Personen oder Betrieben ermöglicht, ohne dass eine größere Gemeinschaftsstruktur gegründet werden muss. Für die Abrechnung und Zuordnung der Strommengen sind in solchen Modellen in der Regel die Netzbetreiber zuständig, die über intelligente Stromzähler die tatsächlich gelieferten und bezogenen Mengen erfassen. Die rechtliche Grundlage für solche Teilungsmodelle findet sich im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsrecht, das in den vergangenen Jahren schrittweise angepasst wurde, um dezentrale Erzeugung und Weitergabe von Strom zu erleichtern.
Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen kann ein direkter Austausch mit Nachbarn oder Betrieben eine Alternative zur Einspeisung ins öffentliche Netz darstellen, bei der die Vergütung häufig geringer ausfällt als bei einem direkten Verkauf an Dritte. Gleichzeitig bringt die vertragliche Gestaltung solcher Vereinbarungen üblicherweise zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich, etwa bei der Festlegung von Preisen, Mengen und Abrechnungsmodalitäten. Vorlagen und Beratungsangebote, wie sie etwa über offizielle Plattformen bereitgestellt werden, sollen in solchen Fällen die rechtssichere Umsetzung erleichtern.







