Der Betreiber des geplanten Reststoffkraftwerks am Rondo-Standort in Frastanz hat den Dialog mit der Bürgerinitiative „SOS Walgau“ eingestellt. Die Rondo Ganahl AG begründete diesen Schritt Anfang der Woche mit unsachlicher Angstmache und falschen Aussagen durch die Gegnerinitiative. In einem offenen Brief betonte das Unternehmen zugleich, dass der Austausch mit der Bevölkerung weiterhin Bestandteil des Projekts bleibe.
Dialogende mit der Gegnerinitiative
Das geplante Kraftwerk soll auf dem Firmengelände des Verpackungs- und Papierherstellers Rondo in Frastanz errichtet werden. Gegen das Vorhaben regt sich seit längerem Widerstand, organisiert unter anderem durch die Initiative „SOS Walgau“. Rondo erklärte, den direkten Dialog mit dieser Initiative nun zu beenden, da deren Aussagen aus Sicht des Unternehmens sachlich unzutreffend seien und Ängste in der Bevölkerung schürten. Gleichzeitig stellte das Unternehmen im offenen Brief klar, dass ein Austausch mit der breiteren Öffentlichkeit fortgesetzt werden soll. Als konkreten Termin nannte Rondo den 11. September, an dem am Standort eine offizielle Plan-Ausstellung stattfindet, bei der sich Interessierte über das Projekt informieren können.
Die Kraftwerkspläne haben bereits einen ablehnenden Beschluss der Gemeindevertretung ausgelöst. Rondo-Vorstand Udo Nachbaur erläuterte, welche Stoffe in der geplanten Anlage verbrannt werden sollen: Kunststoffabfälle, Altholzabfälle, Papierfasern sowie weitere brennbare Abfälle aus Produktionsprozessen. Nach Unternehmensangaben sollen insgesamt 82.000 Tonnen Reststoffe verbrannt werden. Davon stammen 12.000 Tonnen aus der eigenen Produktion, die verbleibenden 70.000 Tonnen müssten von außen angeliefert werden. Im laufenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren ist die Anlage auf eine Kapazität von 122.000 Tonnen ausgelegt.
Hintergrund des Projekts ist unter anderem die derzeitige Energieversorgung der 120 Meter langen Papiermaschine im Werk Frastanz, die aktuell mit Gas betrieben wird. Das gesamte Bauvorhaben hat laut Rondo ein Volumen von 110 Millionen Euro. Im Rahmen des UVP-Verfahrens ist für den 22. September 2026 eine Verhandlung angesetzt, bei der die Genehmigungsfähigkeit der Anlage geprüft wird.
Umweltverträglichkeitsprüfung als zentrales Verfahren
Für Industrieanlagen dieser Größenordnung ist in Österreich grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. In einem solchen Verfahren werden mögliche Auswirkungen eines Projekts auf Umwelt, Anrainer und Naturhaushalt umfassend geprüft, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann. Dazu zählen üblicherweise Aspekte wie Emissionen, Lärmbelastung, Verkehrsaufkommen durch Anlieferungen sowie der Umgang mit Reststoffen und Abfällen. Im Zuge des Verfahrens erhalten neben Behörden auch Gemeinden, Anrainerinnen und Anrainer sowie anerkannte Umweltorganisationen die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen und Einwände vorzubringen. Die mündliche Verhandlung, wie sie im vorliegenden Fall für September angesetzt ist, bildet dabei einen zentralen Verfahrensschritt, in dem Sachverständige, Projektwerber und Einwendende ihre Positionen darlegen können.
Reststoffkraftwerke, wie sie in der Industrie zunehmend diskutiert werden, dienen in der Regel dazu, brennbare Abfälle aus der eigenen Produktion sowie aus anderen Betrieben energetisch zu verwerten. Dabei wird die bei der Verbrennung entstehende Wärme oder Energie häufig in bestehende Produktionsprozesse eingebunden, etwa zur Versorgung von Maschinen, die zuvor mit fossilen Energieträgern wie Gas betrieben wurden. Aus Unternehmenssicht kann eine solche Umstellung dazu beitragen, die Abhängigkeit von externen Energiequellen zu verringern. Für die Bevölkerung in der Standortumgebung stehen bei derartigen Projekten regelmäßig Fragen zu Luftqualität, Anlieferverkehr und langfristigen Umweltauswirkungen im Vordergrund, was häufig zu kontroversen öffentlichen Debatten führt, wie sie sich auch im vorliegenden Genehmigungsverfahren zeigen.





