Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl zieht positive Bilanz nach fünf Monaten Gastpatienten aus dem Ausseerland

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Fünf Monate nach der Umstellung der Patientenversorgung im Ausseerland zieht das Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl eine positive Zwischenbilanz. Seit April 2026 werden Patientinnen und Patienten aus dem steirischen Ausseerland als Gastpatienten im oberösterreichischen Klinikum behandelt. Längere Wartezeiten oder Verschiebungen von medizinischen Eingriffen sind dabei ausgeblieben, das Personal in Bad Ischl wurde im Zuge der Umstellung aufgestockt.

Fünf Monate Gastpatienten aus dem Ausseerland

Der Ärztliche Direktor des Salzkammergut-Klinikums, Christian Dopler, bewertet die Zusammenarbeit mit der Steiermark als gut funktionierend. Nach seiner Einschätzung ist durch das Projekt Ischl-Aussee und die Patientenversorgung mit dem Bezirk Liezen keine Verlängerung der Wartezeit im Krankenhaus entstanden. Möglich wurde dies laut Dopler durch eine massive personelle Aufstockung in Bad Ischl.

Für die kommende Zeit rechnet das Klinikum mit rund 300 stationären und rund 2.500 ambulanten Patientinnen und Patienten pro Jahr aus der Steiermark. Diese Zahlen beruhen auf Einschätzungen, die im Zusammenhang mit der laufenden Kooperation getroffen wurden.

Über die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung der steirischen Gastpatienten in Bad Ischl sieht das sogenannte Ischler Modell einen Fixbetrag vor, der pro Gastpatient vom jeweiligen Bundesland entrichtet werden soll. Dieses Modell stößt mittlerweile über die beteiligten Bundesländer hinaus auf Interesse: Andere Bundesländer fordern nun ebenfalls die Anwendung des Ischler Modells für vergleichbare Kooperationen. Eine bundesweite Lösung für den Umgang mit Gastpatienten zwischen den Bundesländern steht derzeit jedoch noch aus.

Versorgung über Bundesländergrenzen hinweg

Grundsätzlich stellt die medizinische Versorgung an Bundesländergrenzen Krankenhäuser und Gesundheitssysteme regelmäßig vor organisatorische Herausforderungen. Patientinnen und Patienten orientieren sich bei der Wahl einer Klinik häufig weniger an Bundesländergrenzen als an der Entfernung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. In Grenzregionen wie dem Ausseerland, das verwaltungstechnisch zur Steiermark zählt, geografisch aber näher an oberösterreichischen Einrichtungen liegen kann, führt dies dazu, dass Behandlungen regelmäßig außerhalb des eigenen Bundeslandes erfolgen.

Da das österreichische Gesundheitssystem in weiten Teilen föderal organisiert ist, tragen die Bundesländer wesentliche Verantwortung für die Finanzierung und Planung der stationären Versorgung. Werden Patientinnen und Patienten eines Bundeslandes in einer Klinik eines anderen Bundeslandes behandelt, spricht man von Gastpatienten. Für die betroffenen Krankenhäuser bedeutet dies zusätzlichen Bedarf an Personal- und Behandlungskapazitäten, während gleichzeitig Fragen der Kostenverteilung zwischen den beteiligten Bundesländern geklärt werden müssen.

Üblicherweise werden solche Kooperationen über gesonderte Vereinbarungen zwischen den beteiligten Bundesländern und Krankenanstaltenträgern geregelt. Dabei kann vereinbart werden, in welcher Höhe ein Bundesland für die Behandlung seiner Bürgerinnen und Bürger in einer Einrichtung eines anderen Bundeslandes aufkommt. Ein Fixbetrag pro Patient, wie er im Rahmen des Ischler Modells vorgesehen ist, stellt dabei eine vergleichsweise klar kalkulierbare Variante dar, sowohl für das aufnehmende Krankenhaus als auch für das zahlende Bundesland.

Bundesweit einheitliche Regelungen für Gastpatienten zwischen allen österreichischen Bundesländern existieren derzeit nicht in einheitlicher Form. Stattdessen bestehen häufig regionale oder bilaterale Vereinbarungen, die sich an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten orientieren. Die Diskussion um ein einheitlicheres, überregional anwendbares Modell für die Abrechnung von Gastpatienten ist vor diesem Hintergrund Teil einer grundsätzlicheren Debatte über die Organisation der Spitalsversorgung entlang von Bundesländergrenzen.

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