Strengere EU-Vorschriften für Asbest: Mehr Beanstandungen durch Arbeitsinspektorat
Seit 2026 gelten in der Europäischen Union verschärfte Vorschriften für den Umgang mit Asbest. Das Arbeitsinspektorat Steiermark verzeichnet seither mehr Beanstandungen bei entsprechenden Arbeiten und hat eine Beratungsoffensive für verarbeitende Unternehmen gestartet.
Pro Woche gehen beim Arbeitsinspektorat mehrere Beschwerden zu Asbest-Arbeiten ein. Karlheinz Bauer, Leiter des Arbeitsinspektorats Graz, ist für den Vollzug der neuen Regelungen zuständig.
Verschärfte Grenzwerte und neue Schutzpflichten
Die EU-Richtlinie hat den zulässigen Grenzwert für Asbestfasern in der Luft um das Zehnfache verschärft: Er wurde von 100.000 Fasern pro Kubikmeter auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter gesenkt. Bei Arbeiten mit asbesthaltigem Material sind seit 2026 Schutzanzüge, Schutzmasken und entsprechende Geräte verpflichtend. Zudem gelten neue Verbote für bestimmte Arbeitsvorgänge, um einen zerstörungsfreien Abbau zu ermöglichen. Arbeitnehmer müssen nach Asbest-Arbeiten medizinisch untersucht werden.
Häufige Quellen für Asbest
Asbest findet sich unter anderem in alten Eternitdächern aus den 1960er-Jahren sowie in alten Bodenbelägen. Werden die geltenden Vorgaben eingehalten und Fachfirmen eingesetzt, besteht laut Arbeitsinspektorat keine Gefährdung für Anrainer oder Nachbarn.
Entsorgung und Kosten
Für die Entsorgung von Asbest gelten strenge Vorschriften. Die Kosten belaufen sich auf 350 Euro und mehr pro Tonne. Zum Vergleich: 100 Quadratmeter Eternitdach wiegen etwa zwei Tonnen. Private, die asbesthaltige Materialien in Eigenregie entfernen, fallen nicht unter die Arbeitnehmerschutz-Vorschriften.








