Vorarlberg: Kleine Nahversorger dürfen ab sofort sonntags öffnen
In Vorarlberg ist seit Sonntag, 5. Juli 2026, die Sonntagsöffnung für kleine Nahversorger möglich. Die Landesregierung hat dazu am Freitag eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Die Regelung gilt für Gemeinden, in denen es nur ein einziges Lebensmittelgeschäft gibt. In Vorarlberg trifft das auf 65 der insgesamt 96 Gemeinden zu.
Bedingungen der Verordnung
Die Verordnung sieht vor, dass am Sonntag ausschließlich die Betreiberinnen und Betreiber selbst im Laden tätig sein dürfen. Zudem gilt eine Obergrenze von 72 Stunden Öffnungszeit pro Woche.
Nach Angaben des Vereins Dorfleben öffnen in Sibratsgfäll und im Dornbirner Ortsteil Watzenegg hybride Märkte am Sonntag. In diesen Märkten können Kundinnen und Kunden mit ihrer Bankomatkarte eigenständig aufsperren, einkaufen und an einer Selbstbedienungskasse bezahlen.
Kritik der Gewerkschaft
Reinhard Stemmer, Landesvorsitzender des ÖGB Vorarlberg, hatte die Regelung Ende Juni als gefährlichen Dammbruch und als klaren Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag bezeichnet.







