Vorarlberg hat die vom Bund bereitgestellten Zweckzuschüsse für Kindergärten zuletzt zwei Jahre in Folge vollständig ausgeschöpft. Das geht aus der Antwort des Bildungsressorts auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Nationalrat hervor. Dem Land stehen jährlich knapp zehn Millionen Euro Bundesmittel für den Kindergartenbereich zur Verfügung, genau sind es 9,8 Millionen Euro pro Kindergartenjahr.
Damit gehört Vorarlberg neben Niederösterreich, das die Mittel fast zur Gänze abholte, zu jenen Bundesländern, die das verfügbare Geld nahezu vollständig nutzten. Mehrere andere Länder ließen hingegen einen erheblichen Teil der Zuschüsse liegen.
Vorarlberg holt Bundesmittel vollständig ab
Die Zweckzuschüsse des Bundes stehen den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 zur Verfügung. Sie sind für das verpflichtende Kindergartenjahr für Fünfjährige vorgesehen, betreffen aber auch den Ausbau von Betreuungsplätzen, bessere Betreuungsschlüssel, längere Öffnungszeiten und die Sprachförderung.
Vorarlberg setzt das Geld nach den vorliegenden Angaben vor allem im Personalbereich ein. Damit werden kleinere Gruppen, längere Öffnungszeiten und ein größeres Angebot an Sprachförderung finanziert. Der Sprachförderbedarf im Land sank um 12,5 Prozent. Als Ziel waren ursprünglich 40 Prozent vorgegeben. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Sprachförderkräfte in Vorarlberg leicht, während sie österreichweit deutlich steigt.
Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern
Im Kindergartenjahr 2024/2025 wären bundesweit 80,5 Millionen Euro für die Besuchspflicht sowie 191,5 Millionen Euro für Ausbau und Sprachförderung verfügbar gewesen. Tatsächlich abgeholt wurden bei der Besuchspflicht 79,6 Millionen Euro, beim Ausbau 123,7 Millionen Euro. Damit blieben bundesweit rund 67,9 Millionen Euro für Ausbau und Sprachförderung sowie gut 800.000 Euro bei der Besuchspflicht ungenutzt.
Wien und Oberösterreich nützten die Zuwendungen zu einem großen Teil. Bei der Besuchspflicht ließen abgesehen von Tirol und Salzburg, die einen einigermaßen relevanten Teil der Mittel liegen ließen, die übrigen Länder kaum Gelder ungenutzt. Deutlicher fielen die Unterschiede bei anderen Bundesländern aus: Die Steiermark ließ im Vorjahr rund 76 Prozent der verfügbaren Mittel liegen, das Burgenland gut 63 Prozent und Kärnten 56 Prozent.
Forderung nach verbindlichem Ausbauplan
Die Grünen fordern angesichts der ungleichen Nutzung der Bundesmittel einen verpflichtenden Ausbauplan für die Länder. Zudem verlangen sie eine nachhaltige Lösung für die Finanzierung der elementaren Bildung sowie einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Zweckzuschüsse als Steuerungsinstrument
Zweckzuschüsse des Bundes sind grundsätzlich an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Im Elementarbildungsbereich sollen sie Länder und Gemeinden dabei unterstützen, gesetzlich verankerte Vorgaben wie das verpflichtende Kindergartenjahr umzusetzen und zugleich die Qualität der Betreuung zu verbessern. Dazu zählen üblicherweise ein besserer Betreuungsschlüssel, ein größeres Platzangebot sowie zusätzliche Sprachförderung für Kinder mit entsprechendem Bedarf.
Da die Zuständigkeit für Kindergärten in Österreich bei den Ländern liegt, entscheiden diese im Rahmen der bundesweiten Vorgaben selbst, wie sie die verfügbaren Mittel einsetzen. Das kann je nach organisatorischen Rahmenbedingungen, vorhandenem Personal und regionalem Bedarf unterschiedlich ausfallen. Bleiben Zweckzuschüsse ungenutzt, bedeutet das in der Regel, dass die dafür vorgesehenen Maßnahmen im jeweiligen Bundesland nicht im vollen möglichen Umfang umgesetzt wurden. Über die konkreten Gründe für nicht abgeholte Mittel in einzelnen Ländern liegen im vorliegenden Zusammenhang keine weiteren Angaben vor.
Die Sprachförderung gilt bundesweit als einer der zentralen Bausteine der Zweckzuschüsse, da sie unmittelbar mit der Vorbereitung auf den Schuleintritt verknüpft ist. Ziel entsprechender Programme ist es üblicherweise, sprachliche Rückstände von Kindern vor Schulbe





