Wiener Hotellerie will Erhöhung der Ortstaxe auf 8 Prozent stoppen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Wiener Hotellerie fordert, die für 1. Juli 2027 geplante Erhöhung der Ortstaxe auf 8 Prozent auszusetzen. Wirtschaftskammer Wien und Österreichische Hotelvereinigung begründen ihre Forderung mit der wirtschaftlichen Lage der Branche. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) hält an der für 2027 vorgesehenen zweiten Stufe der Ortstaxen-Anpassung fest und verweist auf eine 2025 erzielte Einigung mit der Hotellerie.

Zweite Erhöhungsstufe sorgt für neuen Streit

Seit 1. Juli 2026 liegt die Wiener Ortstaxe bei 5 Prozent des Aufenthaltsentgelts. Mit 1. Juli 2027 soll sie auf 8 Prozent steigen. Grundlage dafür ist eine Einigung, die Novak und die Wiener Hotellerie im Jahr 2025 erzielt hatten. Novak bezeichnet die bevorstehende zweite Stufe als gemeinsam mit der Branche vereinbarten Kompromiss.

Wirtschaftskammer Wien und Österreichische Hotelvereinigung fordern nun, diesen zweiten Schritt auszusetzen. Felix Neutatz, Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Wien, vertritt diese Position. Bereits im Mai 2026 hatten Hotellerie und ÖVP gemeinsam gegen die Teuerung mobil gemacht.

Als Argument für ihre Forderung verweist die Hotellerie auf die Auslastungszahlen. Im August 2026 lag die durchschnittliche Auslastung bei 74,1 Prozent, im August 2025 hatte sie noch 75,3 Prozent betragen. Gleichzeitig ist das Bettenangebot gestiegen: Im August 2026 standen in Wien rund 85.500 Hotelbetten zur Verfügung, rund 2.400 mehr als im August 2025 mit etwa 83.100 Betten.

Einnahmen aus der Ortstaxe im Stadtbudget

Die Einnahmen aus der Ortstaxe lagen 2024 bei 41,1 Millionen Euro. Mit der für 2027 geplanten Anhebung rechnet die Stadt mit jährlichen Einnahmen von knapp 94 Millionen Euro. Die Ortstaxe ist gesetzlich nicht ausschließlich für touristische Zwecke zweckgewidmet. Sie fließt laut Stadt unter anderem in die Finanzierung von Öffis, Infrastruktur, Grünräumen und das Stadtbild.

Ortstaxe als wiederkehrendes Streitthema zwischen Branche und Kommunen

Ortstaxen, vielerorts auch als Nächtigungs- oder Beherbergungsabgabe bezeichnet, sind in Österreich ein verbreitetes Instrument der Gemeindefinanzierung. Sie werden in der Regel pauschal oder prozentual auf das Nächtigungsentgelt aufgeschlagen und von den Beherbergungsbetrieben eingehoben und an die Kommune abgeführt. Die konkrete Höhe und Ausgestaltung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland sowie zwischen einzelnen Städten und Gemeinden.

Grundsätzlich dienen solche Abgaben historisch der Finanzierung touristischer Infrastruktur, etwa von Wanderwegen, Beschilderungen oder Tourismusmarketing. In größeren Städten wird die Zweckbindung allerdings häufig weiter gefasst, sodass die Einnahmen auch allgemeinen städtischen Aufgaben zugutekommen können, etwa dem öffentlichen Nahverkehr oder der Stadtentwicklung. Diese breitere Verwendung ist in der kommunalen Praxis nicht ungewöhnlich, wird von Branchenvertretern aber regelmäßig kritisch hinterfragt, da sie argumentieren, dass eine Abgabe auf Nächtigungen in erster Linie der Tourismusbranche selbst zugutekommen sollte.

Auslastungszahlen und Bettenkapazitäten sind in der Hotellerie zentrale wirtschaftliche Kennzahlen. Ein Rückgang der Auslastung bei gleichzeitig steigendem Angebot gilt in der Branche allgemein als Hinweis auf verschärften Wettbewerb zwischen Betrieben um eine begrenzte Zahl an Gästen. Wie stark sich zusätzliche Abgaben wie eine Ortstaxe auf Buchungsentscheidungen von Reisenden auswirken, wird in der Tourismusforschung unterschiedlich bewertet und hängt unter anderem von der Höhe der Abgabe im Verhältnis zum Gesamtpreis sowie von der Preissensibilität der jeweiligen Zielgruppe ab.

Verhandlungen zwischen Tourismusbranche und öffentlicher Hand über Abgabenhöhen verlaufen in vielen Städten in mehreren Stufen, oft verbunden mit langfristigen Vereinbarungen, um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen. Solche Vereinbarungen werden gelegentlich im Nachhinein neu verhandelt, etwa wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen a