Wien hat sich als zentrale Drehscheibe für Kleinstunternehmertum etabliert, mit einem bemerkenswerten Anteil von über einem Fünftel aller österreichischen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die laut Wirtschaftskammer Wien (WKW) hier angesiedelt sind. Trotz bestehender steuerlicher Erleichterungen, die die Interessenvertretung für Selbstständige erwirken konnte, gibt es noch Potenzial zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für diese Unternehmen.
WIEN. Die Donaumetropole beherbergt laut den neuesten Statistiken der WKW mehr als 72.700 Ein-Personen-Unternehmen, was sie zum bedeutendsten Standort für Kleinstunternehmen in Österreich macht. Genauer gesagt sind rund 20,1 Prozent aller EPU des Landes in Wien tätig.
„Eine starke EPU-Kultur ist entscheidend für die wirtschaftliche Diversität und Innovation in Wien. Sie trägt zur Heterogenität unseres Wirtschaftsstandorts bei. Zudem hat sich die Wiener Wirtschaft aufgrund der Vielfalt an Unternehmensgrößen und Branchen besser entwickelt als der österreichische Durchschnitt. EPU sind aufgrund ihrer Flexibilität in der Lage, sich schnell an neue Marktbedingungen anzupassen,“ betont Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien (WKW).
Die Motivation zur Selbstständigkeit
Die meisten der Wiener EPU sind in Gewerbe und Handwerk (40,7 Prozent) sowie im Bereich Information und Consulting (28,6 Prozent) tätig. Besonders hoch ist der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen in spezialisierten Sektoren wie der Berufsfotografie (87,8 Prozent) und in der Kunsthandwerksbranche (80,9 Prozent). Laut Umfragen der WKW geben 80 Prozent der Befragten an, dass sie sich aus dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit selbstständig gemacht haben, gefolgt von 76 Prozent, die Selbstverwirklichung als Motiv nennen, und 70 Prozent, die die flexible Zeiteinteilung schätzen.
Zur Unterstützung der EPU bietet die WKW spezielle Programme an, wie den EPU-Service Wien, der monatlich über 20 Workshops, Weiterbildungen und Networking-Events organisiert. Zu den erfolgreich durchgesetzten steuerlichen Erleichterungen zählen:
- Die Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
- Die Senkung der Einkommensteuertarife in den Stufen 2 und 3, von 35 auf 30 Prozent (seit 2022) und von 42 auf 40 Prozent (seit 2023).
- Die Abschreibung eines Arbeitsplatzes in einer Wohnung, auch ohne separates Arbeitszimmer, mit einer Pauschale von 1.200 Euro.
- Krankengeld kann ab dem 4. Krankenstandstag rückwirkend beantragt werden, sollte der Ausfall länger als 42 Tage dauern.
- Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird 2025 von 35.000 auf 55.000 Euro angehoben.
Um die Infrastruktur für EPU weiter zu verbessern, setzt sich die Kammer unter anderem für eine Anhebung der Abschreibungsgrenze auf 2.500 Euro und eine Umsatzsteuerbefreiung bis 85.000 Euro ein, gemäß den neuen EU-Richtlinien.
Das könnte dich auch interessieren:
Numerous violations uncovered in Viennese supermarkets.
Wiener Weinen threatens potential loss of designation.
Parent company of the „Grand Hotel“ Wien faces insolvency.