Steiermark verschärft Regeln für Wohnunterstützung ab April 2026
In der Steiermark treten mit 1. April 2026 neue, strengere Regeln für die Wohnbeihilfe in Kraft. Die blau-schwarze Landesregierung hatte die Neuregelung im Herbst angekündigt.
Ziel der Verschärfungen ist es, Einsparungen bei der Wohnbeihilfe zu erzielen. Im Februar 2026 haben rund 16.000 Haushalte in der Steiermark Wohnunterstützung der öffentlichen Hand erhalten.
Engerer Kreis der Anspruchsberechtigten
Mit der Reform wird der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher enger gefasst. Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ), der für die Wohnbeihilfe zuständig ist, verweist darauf, dass die Unterstützung nun stärker auf Menschen ausgerichtet sei, die dauerhaft in Österreich leben.
Subsidiär Schutzberechtigte werden künftig von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Personen, die in Österreich keinen Asylstatus erhalten haben, aber in ihrem Heimatland durch Krieg oder Folter um ihr Leben fürchten müssen.
Für Nicht-EU-Bürger, etwa aus der Türkei oder Serbien, wird es ab sofort schwieriger, Wohnunterstützung zu erhalten. Eine Grundvoraussetzung ist eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Sprachkenntnisse als Voraussetzung
Für den Bezug der Wohnunterstützung ist künftig der Nachweis erforderlich, ausreichend Deutsch sprechen zu können. Als Nachweise werden unter anderem Sprachzertifikate, Integrationsprüfungen oder Schulzeugnisse anerkannt.
Etwa 80 Prozent der Anspruchsberechtigten für Wohnunterstützung in der Steiermark sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Höhe der Wohnbeihilfe und Sonderregel für Menschen mit Behinderung
An der Höhe der Wohnunterstützung ändert die Reform nichts. Je nach Größe des Haushalts beträgt sie zwischen 197 und 325 Euro.
Für Menschen mit Behinderung wird das persönliche Budget künftig nicht mehr zum Einkommen dazugerechnet. Durch diese Nichtanrechnung ist die Wohnbeihilfe für diese Personengruppe leichter zu bekommen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








