Zeitlich begrenztes Radfahrverbot: Grazer Schmiedgasse setzt auf mehr Sicherheit
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Neues zeitlich begrenztes Radfahrverbot in der Grazer Schmiedgasse

In der Grazer Schmiedgasse tritt am 2. April 2026 ein neues Radfahrverbot in Kraft. Betroffen ist der Innenstadtbereich zwischen Stubenberggasse und Landhausgasse.

In diesem Abschnitt ist das Befahren mit Fahrrädern künftig nur noch zwischen 21.00 Uhr und 09.00 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten ist die Nutzung mit Fahrrädern nicht gestattet.

Die Schmiedgasse liegt in der Grazer Innenstadt und wird von der Polizei als stark begangen und bisher auch stark mit Fahrrädern befahren beschrieben. Nach Angaben der Polizei ist ein Ziel des ausgeweiteten Fahrverbots, die Schmiedgasse sicherer zu machen.

Die Einhaltung der neuen Regelung soll ab dem 2. April 2026 durch Schwerpunktkontrollen der Polizei überprüft werden. Stadtpolizeikommandant Thomas Heiland erklärte, die Beamtinnen und Beamten würden vorerst vor allem aufklärend und sensibilisierend einschreiten.

Laut Heiland wird es bei rücksichtslosem Fahrverhalten sowie bei Vorliegen mehrerer Übertretungen keine Toleranz geben. Er appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Radfahrerinnen und Radfahrer.