Zentralmatura in Vorarlberg: Tausende SchülerInnen starten in schriftliche Prüfungen
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Schriftliche Zentralmatura in Vorarlberg gestartet

In Vorarlberg hat in dieser Woche die schriftliche Zentralmatura begonnen. Insgesamt nehmen 1.834 Schülerinnen und Schüler an den schriftlichen Prüfungen teil.

Den Auftakt bildet am Dienstag, dem 5. Mai, das Fach Deutsch. Am Donnerstag derselben Woche folgt die schriftliche Zentralmatura im Fach Englisch.

Ablauf der schriftlichen Prüfungen

In der ersten Prüfungswoche werden zusätzlich die schriftlichen Klausuren in Latein am 6. Mai und in Französisch am 8. Mai abgehalten. In der darauffolgenden Woche steht zunächst die schriftliche Zentralmatura im Fach Mathematik auf dem Programm.

In der zweiten Prüfungswoche folgen nach Mathematik schriftliche Prüfungen in Spanisch sowie in den Unterrichtssprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch am 12. Mai. Am 13. Mai findet die schriftliche Matura im Fach Italienisch statt. Für die meisten Kandidatinnen und Kandidaten ist nach den schriftlichen Prüfungen die schriftliche Reifeprüfung abgeschlossen.

Unterschiede nach Fächern und Schultypen

Deutsch ist das einzige Fach, in dem die schriftlichen Klausuraufgaben für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einheitlich sind. In allen anderen schriftlichen Maturafächern unterscheiden sich die Klausuraufgaben je nach Schultyp oder, bei Fremdsprachen, nach der Anzahl der unterrichteten Jahre.

Die verpflichtend zu wählenden Maturafächer sind nicht an allen Schulformen gleich. An den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) müssen alle Maturakandidatinnen und -kandidaten in Deutsch und Mathematik schriftlich antreten. An den Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) kann der schriftliche Antritt in Deutsch entfallen, wenn in Deutsch mündlich maturiert wird. An den anderen berufsbildenden höheren Schulen (BHS) – Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Handelsakademie und humanberufliche BHS – kann der schriftliche Antritt in Angewandter Mathematik entfallen, wenn in diesem Fach eine alternative Form vorgesehen ist.

Bewertung der schriftlichen Prüfungen

Für die Beurteilung der schriftlichen Matura gilt weiterhin die 2020 in der Coronapandemie eingeführte Regelung, dass die Zeugnisnote der letzten Klasse in die Maturanote eingerechnet wird. Liegt eine Schülerin oder ein Schüler bei der Maturanote genau zwischen zwei Noten, ist die Klausurnote ausschlaggebend.

Wer im Jahreszeugnis der letzten Klasse in einem Maturafach die Note Befriedigend oder besser hat, ist weitgehend vor einem Durchfallen geschützt. Wird bei einer schriftlichen Maturaprüfung jedoch weniger als 30 Prozent der möglichen Punkte erreicht, wird unabhängig von der Jahresnote automatisch die Note Fünf vergeben. Eine negative Note Fünf aus einer schriftlichen Matura kann am 2. und 3. Juni in einer mündlichen Kompensationsprüfung ausgebessert werden.

Regelungen für die mündliche Matura

Im Juni findet zum Abschluss die mündliche Matura statt. Sie wird heuer noch ohne die von Bildungsminister Christoph Wiederkehr angekündigte Mindestquote für das Bestehen durchgeführt. Für das laufende Maturajahr konnte innerhalb der Regierungskoalition keine rechtzeitige Einigung auf eine Neuregelung der mündlichen Matura erzielt werden.

Derzeit gilt für die mündliche Matura, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit keiner schlechteren Jahresnote als Drei im betreffenden Fach bei der mündlichen Prüfung nur mitwirken müssen. Dabei müssen ihre Antworten in einem Zusammenhang mit der gestellten Frage stehen, sie müssen nach aktueller Regelung jedoch nicht richtig sein, sofern die Mitwirkungsregelung gilt. Laut Angaben von Lehrervertretungen sind in den vergangenen Jahren Maturantinnen und Maturanten teilweise völlig unvorbereitet zur mündlichen Prüfung erschienen.

Ab dem kommenden Jahr soll laut Bildungsministerium ein Schwellenwert für das Bestehen der mündlichen Matura gelten. Mathematik wird als jenes Fach bezeichnet, das die höchste Fünferquote aufweist.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.