Sportanlage Bischofshofen: Streit um Nutzungsrechte droht vor Gericht zu landen
In Bischofshofen (Pongau) zeichnet sich ein Rechtsstreit um die Nutzung der örtlichen Sportanlage ab. Die Gemeinde und der Bischofshofener Sportklub BSK 1933 vertreten unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Neuvergabe der Nutzungsrechte am Fußballplatz.
Der BSK 1933 verlor nach einer Abstimmung im Gemeinderat die bisherigen Nutzungsrechte an dem Fußballplatz. Die Mehrheit der Gemeindevertretung entschied sich Ende April für das Konzept des Skiclubs Bischofshofen, der eine neue Fußball-Sektion gegründet hat und den Platz ab 1. Juli bespielen soll.
Mit der Neuvergabe verliert der BSK 1933 seine bisherige Heimstätte. Der Verein hat nach eigenen Angaben rund 300 Mitglieder, davon etwa 200 Kinder. Obmann des BSK 1933 ist Josef Reiter, Bürgermeister von Bischofshofen ist Hansjörg Obinger (SPÖ).
Unterschiedliche Rechtspositionen
Der Anwalt des BSK 1933, Robert Steinacher, vertritt den Standpunkt, dass der Vertrag über die Sportstätte dem Sportstättenschutzgesetz unterliege. Verträge, die diesem Gesetz unterliegen, könnten seiner Ansicht nach nur gerichtlich aufgekündigt werden. Eine solche gerichtliche Aufkündigung habe es nach seinen Angaben nicht gegeben.
Für eine Aufkündigung eines solchen Vertrages sei ein wichtiger Grund erforderlich, ein solcher Grund liege seiner Ansicht nach nicht vor. Steinacher kündigt an, seinem Mandanten zu raten, die Sportstätte jedenfalls nicht vor dem 1. Juli zu räumen. Der BSK 1933 werde die Sportstätte weiterhin nutzen.
Der Rechtsvertreter des Vereins erklärt weiter, dass derzeit nichts eingeklagt werde, solange der BSK 1933 die Sportstätte nutzen könne. Solange der Verein an der Nutzung nicht gehindert werde, habe er seiner Darstellung nach nichts einzuklagen. Vertrete die Gemeinde einen anderen Rechtsstandpunkt, müsse sie eine Räumungsklage einbringen.
Die Stadtgemeinde Bischofshofen ist nach eigener Darstellung von der Rechtmäßigkeit der Abstimmung und der Neuvergabe der Nutzungsrechte überzeugt. Bürgermeister Hansjörg Obinger erklärte auf Anfrage, alles Weitere sei gegebenenfalls von Gerichten zu klären. BSK-Obmann Josef Reiter bezeichnet die Entscheidung der Gemeinde zur Neuvergabe der Nutzungsrechte als für ihn unverständlich.
Hinweis zur Faktenprüfung
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