Eine Überprüfung der Arbeiterkammer (bezüglich den befristeten Mietverträgen bei den derzeitigen Altbauwohnungen in Wien) hat ergeben: Fast jeder Mieter, der seinen Wohnsitz in einer klassischen Wiener Altbauwohnung hat, wird über den Tisch gezogen.

Das Ergebnis zeigt, dass bei der Überprüfung nur eine einzige Wohnung dabei war, die tatsächlich günstiger als der angenommene Richtwert war. Alle anderen Wohnungen, die die Arbeiterkammer überprüfte, haben die Richtwertgrenze deutlich überschritten.

Nur eine Wohnung war günstiger

Die Arbeiterkammer hat bei ihrer letzten Aktion den Mietern von Altbauwohnungen, mit einem befristeten Mietvertrag, eine Überprüfung der Miete angeboten. Insgesamt überprüfte die Arbeiterkammer 119 Verträge. Die Überprüfung zeigte, dass die Mieter deutlich zu viel zahlen. Im Durchschnitt zahlt der Mieter für eine Wiener Altbauwohnung etwa 200 Euro zu viel – und das im Monat!

Vorsicht vor zu hohen Preisen
Vorsicht vor zu hohen Preisen

Hier handelt es sich um den Nettomietpreis; inklusive der Umsatzsteuer beträgt der Wert 220 Euro. Laut des Ergebnisses durch die Arbeiterkammer, gibt diese zu Bedenken, dass die Vermieter rund 2/3 zu viel Zuschlag auf die Miete rechneten. Viele der Mietverträge erhielten eine Laufzeit (eine Befristung) zwischen drei und fünf Jahren.

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Ein paar Mietverträge wurden bereits schon des Öfteren verlängert. Die durchschnittliche Wohnungsgröße liegt bei 67 Quadratmeter und die durchschnittliche Miete beträgt 502 Euro (Nettopreis). Die Überprüfung ergab: Der Mietzins würde bei den angegebenen Daten rund 303 Euro ausmachen.

Viele Vermieter „zocken“ ihre Mieter ab

Die Arbeiterkammer präsentierte einen „unerlaubten Mietaufschlag“ von etwa 71 Prozent. Das bedeutet: Pro Jahr erlebt ein Haushalt eine Mehrbelastung von 2.600 Euro. 2.600 Euro, die – laut der Arbeiterkammer – unberechtigt sind. Eine Entwicklung, die durchaus bedenklich ist.

Schlussendlich handelt es sich um unerlaubte Mietaufschläge, die nicht nur gegen das Gesetz verstoßen, sondern gleichzeitig die Mieter stark in ihrem Vermögen schädigen. Doch die Prüfung zeigte, dass es wohl keine Scham gibt.

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Ein Beispiel zeigt deutlich, wie absurd viele Mietverträge sind. So wäre für eine Wohnung, mit einer Größe von 92 Quadratmeter, ein Mietzins von monatlich 575 Euro zu bezahlen. Der Vermieter ließ sich aber von diesem Wert nicht beeindrucken und berechnete eine Mietzinsvorschreibung in der Höhe von 1.087,00 Euro. Das bedeutet: Der Mieter hat in einem Jahr etwa 6.700 Euro zu viel Miete bezahlt.

Die Arbeiterkammer rät die Schlichtungsstelle aufzusuchen

Die Überprüfung durch die Arbeiterkammer zeigte, dass nur eine Wohnung tatsächlich günstiger war, als wie vom Richtwertmietzins festgelegt. Der Vermieter hob eine Miete von 248 Euro ein – eine Miete von 280 Euro wäre jedoch möglich gewesen. Nach der Überprüfung informierte die Arbeiterkammer die Miete und riet ihnen, ihre – nun klar definierten – Ansprüche bei der Schlichtungsstelle geltend zu machen.

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